IHK Berlin
Prüfung Mediengestalter/-in für Bild und Ton
Die Zwischenprüfung im Beruf “Mediengestalter/-in Bild und Ton” findet schriftlich und praktisch statt. Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus zwei schriftlichen und zwei praktischen Prüfungsteilen.
- 1. Prüfungstermine in Berlin
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie läuft die Prüfung ab?
- 7. Wie lauten die Bestehensregeln?
- 8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 11. Was kostet mich die Prüfung?
- 12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Prüfungstermine in Berlin
2025
Schriftliche Zwischenprüfung
Frühjahr 2025 | 19.03.2025 (Anmeldeschluss 15.11.2024) |
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2025 | 14.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025) |
Winter 2025/2026 | 03.12.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025) |
2026
Schriftliche Zwischenprüfung
Frühjahr 2026 | 18.03.2026 (Anmeldeschluss 15.11.2025) |
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2026 | 06.05.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026) |
Winter 2026/2027 | 02.12.2026 (Anmeldeschluss 01.09.2026) |
2027
Schriftliche Zwischenprüfung
Frühjahr 2027 | noch offen (Anmeldeschluss 15.11.2026) |
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2027 | noch offen (Anmeldeschluss 01.02.2027) |
Winter 2027/2028 | noch offen (Anmeldeschluss 01.09.2027) |
Die praktischen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor und nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die praktischen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart).
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Mediengestalter/-in Bild und Ton” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Schriftliche Zwischenprüfung (i.d. Regel zum Beginn des zweiten Ausbildungsjahres)
- Audiovisuelle Medienprodukte vorbereiten und herstellen: 120 Minuten
Praktische Zwischenprüfung
- Produktionssysteme in Betrieb nehmen und bedienen: 30 Minuten
Schriftliche Abschlussprüfung
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
- Bild- und Tonproduktion: 210 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
- Realisieren eines Bild- und Tonproduktes
- Wahlqualifikationen/Arbeitsprobe: 50 Minuten
Die praktischen Prüfungstermine finden in der Regel im Winter im Januar/Februar und im Sommer im Juni/Juli statt. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss und der IHK Berlin festgelegt.
Abschlussprüfung nach neuer Ausbildungsverordnung Sommer 2025 – Verordnung von 2020
Zum 1. August 2020 trat die neue Ausbildungsverordnung des 3-jährigen Ausbildungsberufs „Mediengestalter/-in Bild und Ton” in Kraft.
Ab 15. Februar 2025 finden Sie hier die erforderlichen Unterlagen für die praktische Prüfung Sommer 2025 nach neuer Ausbildungsverordnung zum Download:
- Redaktionelle Vorgabe für das Prüfungsstück (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 451 KB)
- Berliner Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 133 KB)
- Konzeptantragsdeckblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 51 KB)
- Erklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 269 KB)
- Prüfungsablaufplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 166 KB)
Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
- Realisieren eines Bild- und Tonproduktes: 30%
- Wahlqualifikationen/Arbeitsprobe: 30%
- Bild- und Tonproduktion: 30%
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
7. Wie lauten die Bestehensregeln?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Der Prüfling kann in einem schriftlichen Prüfungsbereich, der schlechter als mit "ausreichend" bewertet worden ist und wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
- Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung | 50 % |
Rücktritt nach Beginn der Prüfung | 100 % |
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.
10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.
11. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Selina Zimmermann unter der Tel.-Nr. 030 31510-724 oder per E-Mail:selina.zimmermann@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 03/2025