Prüfung Kaufmann/-frau im E- Commerce

Am 1. August 2018 trat die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau im E-Commerce in Kraft. Auf Basis dieser neuen Ausbildungsverordnung wurden die Eckwerte für die Durchführung der gestreckten Abschlussprüfung und für die Prüfungsorganisation festgelegt:

1. Prüfungstermine in Berlin

2025
Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr 2025 25.03.2025 (Anmeldeschluss 15.11.2024)
Herbst 2025 17.09.2025 (Anmeldeschluss 15.05.2025)
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2025 07.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025/2026 26.11.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025)

2026
Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr 2026 25.02.2026 (Anmeldeschluss 15.11.2025)
Herbst 2026 30.09.2026 (Anmeldeschluss 15.05.2026)
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2026 29.04.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026/2027 25.11.2026 (Anmeldeschluss 01.09.2026)

Terminplan Abschlussprüfung Sommer 2025
bis 01.02.2025
Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung Teil 2 und die Anträge auf Vorzeitige Zulassung
bitte melden Sie sich über das Online Portal zur Prüfung an bzw. laden den Antrag auf Vorzeitige Zulassung im Online Portal hoch
04.04.2025 PIN-Vergabe für das Hochladen der Reporte (an Prüfungsteilnehmer/innen)
bis spätestens
02.05.2025 bis 12 Uhr
Hochladen der Reporte im Onlineportal durch die Teilnehmenden
07.05.2025 Abschlussprüfung Teil 2 (Einladungen werden ca. zwei bis drei Wochen vor dem Prüfungstermin per E-Mail versandt und sind dann im Online-Portal einsehbar)
voraussichtlich ab 02.06.2025

  • Online Portal - vorläufige Prüfungsergebnisse der schriftlichen Prüfung sind abrufbar
  • Diese Ergebnisse sind vorläufig - der Prüfungsausschuss stellt sie endgültig am Ende der Prüfung fest.
Nach Beendigung der Prüfung
Prüfung bestanden = Zeugnis wird nach Rücklauf der Akten erstellt und versandt.
Prüfung nicht bestanden = Der/Die Teilnehmer/in erhält automatisch alle notwendigen Unterlagen.
Die mündlichen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor oder nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die mündlichen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmer/Teilnehmerinnen reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmer/Teilnehmerinnen einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.

Abschlussprüfung Teil 1:
Prüfungsbereich Prüfungszeit Prüfungsverfahren
Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung 90 Minuten Mischverfahren:
ca. 50 % ungebundene Aufgaben,
ca. 50 % gebundene Aufgaben

Abschlussprüfung Teil 2:
Prüfungsbereich Prüfungszeit Prüfungsverfahren
Geschäftsprozesse im
E-Commerce
120 Minuten Mischverfahren:
ca. 67 % ungebundene Aufgaben,
ca. 33 % gebundene Aufgaben
Kundenkommunikation im
E-Commerce
60 Minuten 100 % ungebundene Aufgaben
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten
100 % gebundene Aufgaben
Fachgespräch zu projektbezogenen Prozessen 20 Minuten Fallbezogenes Fachgespräch
Die Prüfungsfächer 1 bis 4 werden schriftlich geprüft, das Fach Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess mündlich.
Prüfungsfach Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess (mündliche Prüfung):
In einem Fachgespräch von maximal 20 Minuten soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen, Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern, Problemlösungen zu entwickeln, kunden- und serviceorientiert zu handeln, praxisbezogene Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Zusammenhänge zu planen, durchzuführen und auszuwerten, projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce anzuwenden und Kommunikations- und Kooperationsbedingungen zu berücksichtigen.
Als Grundlage für das Fachgespräch erstellt der Auszubildende für das ausgewählte Gebiet einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer praxisbezogenen Aufgabe. Gegenstand des Fallbezogenen Fachgespräches sind neben dieser betrieblichen Fachaufgabe auch die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des zu Grunde liegenden Gebiets. Der Report wird nicht bewertet.
Einen Leitfaden und das Deckblatt zur Erstellung von Reporten finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Die mündlichen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor oder nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die mündlichen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der AKA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss – und Zwischenprüfungen).

7. Wie lauten die Bestehensregeln?

Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen
- im Gesamtergebnis (Teil 1 und Teil 2) sowie
- im Gesamtergebnis von Teil 2 und
- in drei Prüfungsbereichen von Teil 2
mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden.
Nicht bestanden hat, wer - in einem Prüfungsbereich von Teil 2 ungenügende Leistungen erreicht.
Falls die Prüfung in den schriftlichen Prüfungsteilen nicht bestanden wurde, ist die Teilnahme am Prüfungsfach Fachgespräch in der Wahlqualifikation trotzdem möglich.

Gesamtnote

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird der Teil 1 der Abschlussprüfung mit 25 % und Teil 2 mit 75 % gewichtet.
Fach Bewertung Max. Punktzahl
Sortimentsbewirtschaftung und
Vertragsanbahnung
25 % 100
Geschäftsprozesse im E-Commerce 30 % 100
Kundenkommunikation im E-Commerce 15 % 100
Wirtschafts- und Sozialkunde 10 % 100
Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess 20 % 100
Gesamtergebnis geteilt durch 100 = 100

Mündliche Ergänzungsprüfung

Sind die schriftlichen Prüfungsfächer „Geschäftsprozesse im E-Commerce“, „Kundenkommunikation im E-Commerce“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ in Teil 2 schlechter als ausreichend (unter 50 Punkte) bewertet worden, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem dieser Prüfungsbereiche möglich - wenn diese für das Bestehen den Ausschlag geben kann.
  • Vom Prüfungsausschuss werden mündliche Fragen gestellt – Dauer etwa 15 Minuten, die sich auf den für dieses Prüfungsfach vorgesehenen Inhalt beziehen.
  • Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses für dieses Prüfungsfach sind die schriftliche Prüfung und die mündliche Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn durch die mündliche Ergänzungsprüfung in dem betreffenden Fach mindestens ausreichende Leistungen erzielt und die erforderliche Gesamtpunktzahl erreicht werden.
  • In dem schriftlichen Prüfungsfach von Teil 1 gibt es keine Mindestpunktzahl. Deshalb kann hier keine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.

Wiederholung der Prüfung

  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zwei Mal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 Satz 2 BBiG), frühestens zum nächstmöglichen Prüfungstermin.
  • Der Prüfungsteilnehmer kann sich auf Antrag von der Wiederholung der Prüfungsfächer befreien lassen, in denen er mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erzielt hat, sofern er sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung – zur Wiederholungsprüfung angemeldet und an der nächstmöglichen Prüfung teilnimmt.
  • Auf Verlangen des Auszubildenden ist der Ausbildungsvertrag bis zur nächstmöglichen Prüfung zu verlängern, höchstens jedoch um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG).

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Die vorzeitige Zulassung ist gerechtfertigt, wenn der Auszubildende sowohl in der Praxis als auch in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen nachweist.
Dies erfolgt mit dem Antrag auf vorzeitige Zulassung durch eine schriftliche Bestätigung des Ausbildungsbetriebes und einen schriftlichen Nachweis durch die Berufsschule, dass die Leistungen des Auszubildenden überdurchschnittlich, d.h. mit mindestens "gut" bzw. besser als 2,5 beurteilt werden.

8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?

  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
  • Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.

9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung 50 %
Rücktritt nach Beginn der Prüfung 100 %
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.

10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.

11. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).

12. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unser Prüfungskoordinator Jens Pötschke unter der Tel.-Nr. 030 31510-652 oder per E-Mail: jens.poetschke@berlin.ihk.de zur Verfügung.
Stand 01/2025