Prüfung Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen

Die Prüfung im Beruf “Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen” wird in einer gestreckten Abschlussprüfung durchgeführt. In der Abschlussprüfung Teil 1 wird ein schriftliches Fach geprüft. In der Abschlussprüfung Teil 2 werden zwei schriftliche Fächer absolviert. Außerdem wird ein Kundengespräch sowie ein fallbezogenes Fachgespräch anhand eines vorab eingereichten Reportes (praxisbezogene Aufgabe) durchgeführt.

1. Prüfungstermine in Berlin

2025
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 1
Herbst 2025 17.09.2025 (Anmeldeschluss 15.05.2025)
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
Winter 2025/2026 25. und 26.11.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025)

2026
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr 2026 25.02.2026 (Anmeldeschluss 15.11.2025)
Herbst 2026 30.09.2026 (Anmeldeschluss 15.05.2026)
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2026 28. und 29.04.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026/2027 24. und 25.11.2026 (Anmeldeschluss 01.09.2026)
Die mündlichen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor oder nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die mündlichen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der AKA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss – und Zwischenprüfungen.

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung “Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (bibb).

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Schriftliche Prüfung
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1, i.d. Regel im vierten Ausbildungshalbjahr)
  • Allgemeine Versicherungswirtschaft: 120 Minuten

Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)
  • Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung: 150 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Mündliche Abschlussprüfung (im Rahmen der Abschlussprüfung Teil 2)
Prüfungsbereich “Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt” mit folgenden Vorgaben:
Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben aus dem nach Absatz 2 zugrunde gelegten Gebiet zur Auswahl. Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen. Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen ihm insgesamt 15 Minuten zur Verfügung.
Die Prüfungszeit für die Gesprächssimulation beträgt höchstens 15 Minuten.

Prüfungsbereich “Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ mit folgenden Vorgaben:
Der Prüfling hat zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch zu der ausgewählten Wahlqualifikation eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen.
Der Prüfling hat zu der praxisbezogenen Aufgabe einen Report zu erstellen. Dieser soll zwei bis vier Seiten umfassen und muss mit der Bestätigung über die eigenständige Durchführung spätestens am ersten Tag des Teiles 2 der Abschlussprüfung der IHK Berlin vorliegen.
Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Die Darstellung soll eine Dauer von fünf Minuten nicht übersteigen und kann durch visualisierende Hilfsmittel unterstützt werden.
Ausgehend von der durchgeführten praxisbezogenen Aufgabe und dem dazu erstellten Report entwickelt der Prüfungsausschuss für die ausgewählte Wahlqualifikation das fallbezogene Fachgespräch.
Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch erbringt. Nicht bewertet werden die Durchführung der praxisbezogenen Aufgabe und der Report.
Die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch einschließlich der einleitenden Darstellung des Prüflings beträgt höchstens 20 Minuten.

Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
  • Allgemeine Versicherungswirtschaft: 20%
  • Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung: 30%
  • Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt: 20%
  • Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft: 20%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%

7. Wie lauten die Bestehensregeln?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung– wie folgt bewertet worden sind:
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
3. im Prüfungsbereich „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ mit mindestens „ausreichend“,
4. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
  • „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ oder
  • „Wirtschafts- und Sozialkunde“,
2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.
Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?

Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Abschlussprüfung Teil 1 eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Teil 2 Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
Sollte die Prüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung 50 %
Rücktritt nach Beginn der Prüfung 100 %
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.

10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.

11. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).

12. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Petra Haas unter der Tel.-Nr. 030 31510-369 oder per E-Mail: petra.haas@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 08/2024