Prüfung Industriekaufmann/Industriekauffrau
Die Zwischenprüfung im Beruf “Industriekaufmann/Industriekauffrau“ findet schriftlich statt. Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden an zwei aufeinander folgenden Tagen absolviert. Außerdem wird ein Fachgespräch mit Präsentation anhand einer vorab eingereichten Fachaufgabe durchgeführt.
Zum 01.09.2024 ist die Neuordnung im Beruf “Industriekaufmann/Industriekauffrau” in Kraft getreten. Ab Frühjahr 2026 wird die Prüfung in einer gestreckten Abschlussprüfung durchgeführt. Hier finden Sie alle weiteren wichtigen Informationen dazu.
Zum 01.09.2024 ist die Neuordnung im Beruf “Industriekaufmann/Industriekauffrau” in Kraft getreten. Ab Frühjahr 2026 wird die Prüfung in einer gestreckten Abschlussprüfung durchgeführt. Hier finden Sie alle weiteren wichtigen Informationen dazu.
- 1. Prüfungstermine in Berlin (alte VO 2002)
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie läuft die Prüfung ab?
- 7. Wie lauten die Bestehensregeln?
- 8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 11. Was kostet mich die Prüfung?
- 12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Prüfungstermine in Berlin (alte VO 2002)
2025
Zwischenprüfung
Herbst 2025 |
17.09.2025 (Anmeldeschluss 15.05.2025) –
letzte Prüfung nach alter Ausbildungsverordnung
|
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2025 | 06. und 07.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025) |
Winter 2025/2026 | 25. und 26.11.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025) |
2026
Abschlussprüfung Teil 1 (neue VO 2024)
Frühjahr 2026 | 25.02.2026 (Anmeldeschluss 15.11.2025) |
Herbst 2026 | 30.09.2026 (Anmeldeschluss 15.05.2026) |
Schriftliche Abschlussprüfung (alte VO) und Abschlussprüfung Teil 2 (neue VO 2024)
Sommer 2026 | 28. und 29.04.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026) |
Winter 2026/2027 |
24. und 25.11.2026 (Anmeldeschluss 01.09.2026) –
letzte Prüfung nach alter Ausbildungsverordnung
|
Die mündlichen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor oder nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die mündlichen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der AKA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss – und Zwischenprüfungen.
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Industriekaufmann/Industriekauffrau” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 8992 KB) der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (bibb).
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Zwischenprüfung (i.d. Regel in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
- Kenntnisprüfung: 90 Minuten
Schriftliche Abschlussprüfung 1. Tag
- Geschäftsprozesse: 180 Minuten
Schriftliche Abschlussprüfung 2. Tag
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle: 90 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Mündliche Abschlussprüfung mit Präsentation
Für den Prüfungsbereich Einsatzgebiet bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling erstellt über eine Fachaufgabe im Einsatzgebiet einen höchstens fünfseitigen Report als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch. Eine Kurzbeschreibung der beabsichtigten Fachaufgabe ist dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung der Fachaufgabe zur Genehmigung vorzulegen. Dem Report können erläuternde Anlagen mit betriebsüblichen Unterlagen beigefügt werden. Der Ausbildende hat zu bestätigen, dass die Fachaufgabe von dem Prüfling im Betrieb selbständig durchgeführt worden ist. Der Report wird nicht bewertet. Er ist dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung der Prüfung im Prüfungsbereich Einsatzgebiet zuzuleiten.
In der Präsentation soll der Prüfling auf der Grundlage des Reports zeigen, dass er Sachverhalte, Abläufe und Ergebnisse der bearbeiteten Fachaufgabe erläutern und mit praxisüblichen Mitteln darstellen kann. In einem Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er die dargestellte Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten kann. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Sachbearbeitung in einem speziellen Geschäftsfeld beherrscht. Präsentation und Fachgespräch sollen zusammen höchstens 30 Minuten und die Präsentation zwischen 10 und 15 Minuten dauern.
Ein Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 210 KB)zum Prüfungsbereich Einsatzgebiet und zum Report finden Sie auf unserer Internetseite.
Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
- Geschäftsprozesse: 40%
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle: 20%
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
- Einsatzgebiet: 30%
7. Wie lauten die Bestehensregeln?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in dem Prüfungsbereich Geschäftsprozesse mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens einem der beiden schriftlichen Prüfungsbereiche Kaufmännische Steuerung und Kontrolle und Wirtschafts- und Sozialkunde mit mindestens „ausreichend“ sowie
- im Prüfungsbereich Einsatzgebiet mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und die übrigen Prüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereich die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten
8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung | 50 % |
Rücktritt nach Beginn der Prüfung | 100 % |
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.
10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.
11. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Petra Haas unter der Tel.-Nr. 030 31510-369 oder per E-Mail: petra.haas@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 08/2024