Prüfung Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Die Zwischenprüfung im Beruf “Fachkraft für Veranstaltungstechnik” findet schriftlich und praktisch statt. Die Abschlussprüfung beinhaltet zwei schriftliche Prüfungstage und eine mündliche Prüfung.

1. Prüfungstermine in Berlin

2025
Schriftliche Zwischenprüfung
Frühjahr 2025 19.03.2025 (Anmeldeschluss 15.11.2024)
Herbst 2025 keine Zwischenprüfung
Praktische Zwischenprüfung
Frühjahr 2025 In der Regel im März/April. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 15.11.2024)
Herbst 2025 keine Zwischenprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2025 13.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025/2026 02.12.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025)
Praktische Abschlussprüfung
Sommer 2025 In der Regel im Juni bis August. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025/2026 In der Regel im Januar/Februar. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt.(Anmeldeschluss 01.09.2025)

2026
Schriftliche Zwischenprüfung
Frühjahr 2026 18.03.2026 (Anmeldeschluss 15.11.2025)
Herbst 2026 keine Zwischenprüfung
Praktische Zwischenprüfung
Frühjahr 2026 In der Regel im März/April. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 15.11.2025)
Herbst 2026 keine Zwischenprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2026 05.05.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026/2027 01.12.2026 (Anmeldeschluss 01.09.2026)
Praktische Abschlussprüfung
Sommer 2026 In der Regel im Juni bis August. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026/2027 In der Regel im Januar/Februar. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.09.2026)
Die praktischen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor und nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die praktischen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart).

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung “Fachkraft für Veranstaltungstechnik” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Website.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.

Zwischenprüfung (i.d. Regel vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres)
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
Schriftliche Zwischenprüfung: Auswählen der Veranstaltungstechnik und Sicherstellen der Stromversorgung (60 Minuten)
sowie
Praktische Zwischenprüfung: Bereitstellen der Veranstaltungstechnik
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt.
Die Arbeitsaufgabe erfolgt in einer der folgenden veranstaltungstechnischen Anlagen:
a) Anlagen der Beleuchtungstechnik
b) Anlagen der Beschallungstechnik oder
c) Anlagen der Medien- und Präsentationstechnik
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 45 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Die Bereitstellung des praktischen Prüfungsmaterials ist Aufgabe des Ausbildungsbetriebes, die Bereitstellungsunterlagen finden Sie unter folgendem Link: Bereitstellungsunterlagen.
Für den Nachweis der elektrischen Sicherheit, müssen Sie zwingend den ausgefüllten Unterweisungsnachweis zur praktischen Prüfung mitbringen.

Schriftliche Abschlussprüfung
  • Planen der Veranstaltungstechnik (90 Minuten)
  • Planen der Veranstaltungsdurchführung (90 Minuten)
  • Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik (60 Minuten) sowie
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)

Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und seine Arbeit mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Nach der Durchführung wird mit dem Prüfling ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt.
Die Prüfungszeit für den betrieblichen Auftrag mit Dokumentation beträgt 35 Stunden. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 30 Minuten.
Die Bereitstellung des praktischen Prüfungsmaterials ist Aufgabe des Ausbildungsbetriebes, die Bereitstellungsunterlagen finden Sie unter folgendem Link: Bereitstellungsunterlagen.
Für den Nachweis der elektrischen Sicherheit, müssen Sie zwingend den ausgefüllten Unterweisungsnachweis zur praktischen Prüfung mitbringen.

Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1. Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projekts mit 50 %,
2. Planen der Veranstaltungstechnik mit 15 %
3. Planen der Veranstaltungsdurchführung mit 15 %
. Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik mit 10 %
5. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 %.

7. Wie lauten die Bestehensregeln?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind: 1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. in den Prüfungsbereichen “Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik” und “Realisieren eines veranstaltungstechnischen Projektes” mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Planen der Veranstaltungstechnik“, „Planen der Veranstaltungsdurchführung“, „Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen
der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?

  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
  • Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.

Rücktritt vor Beginn der Prüfung 50 %
Rücktritt nach Beginn der Prüfung 100 %

Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.

10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.

11. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).

12. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Scheimah Freyge-Hamadé unter der Tel.-Nr. 030 31510-781 oder per E-Mail: scheimah.freyge@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 07/2024