Prüfung Elektroniker/-in für Geräte und Systeme
Die Abschlussprüfung Teil 1 und die Abschlussprüfung Teil 2 im Beruf “Elektroniker/-in für Geräte und Systeme” beinhaltet einen schriftlichen Prüfungstag und einen praktischen Prüfungstag.
- 1. Prüfungstermine in Berlin
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie läuft die Prüfung ab?
- 7. Wie lauten die Bestehensregeln?
- 8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 11. Was kostet mich die Prüfung?
- 12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Prüfungstermine in Berlin
Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr
|
Anmeldeschluss ist der 15.11.
|
Herbst
|
Anmeldeschluss ist der 15.05.
|
Abschlussprüfung Teil 2
Sommer
|
Anmeldeschluss ist der 01.02.
|
Winter
|
Anmeldeschluss ist der 01.09.
|
Praktische Abschlussprüfung
Die praktischen Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.
Die praktischen Prüfungstermine der Abschlussprüfung Teil 1 finden vor der schriftlichen Prüfung statt.
Im Sommer finden die praktischen Prüfungen in der Regel vor und nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die praktischen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar, Februar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart).
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Abschlussprüfung Teil 1 (i.d. Regel vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres)
Die schriftliche Prüfung beträgt 90 Minuten
Die praktische Prüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen (höchstens 10 Minuten) und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet.
- Planung
- Durchführung
- Kontrolle
Max. 8 Stunden
Die Bereitstellung des praktischen Prüfungsmaterials ist Aufgabe des Ausbildungsbetriebes, diese finden sie unter folgendem Link: Bereitstellungsunterlagen
Für Nachweis der elektrischen Sicherheit müssen Sie zwingend den ausgefüllten Unterweisungsnachweis, zur praktischen Prüfung mitbringen.
Gewichtung
Die Abschlussprüfung Teil 1 fließt mit 40% in das Gesamtergebnis ein.
Abschlussprüfung Teil 2
schriftlich
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
- Funktions- und Systemanalyse: 105 Minuten
- Systementwurf: 105 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
Sie können bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 wählen, ob Sie die bundeseinheitliche PAL-Aufgabe, oder den Betrieblichen Auftrag durchführen wollen.
Sie können bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 wählen, ob Sie die bundeseinheitliche PAL-Aufgabe, oder den Betrieblichen Auftrag durchführen wollen.
PAL-Aufgabe – Praktische Aufgabe
Die praktische Aufgabe beinhaltet
Die praktische Aufgabe beinhaltet
- Vorbereitung (8 Stunden),
- Information, Planung, Durchführung, Kontrolle – incl. Nachbereitung (6 Stunden)
- begleitendes Fachgespräch (höchstens 20 Minuten)
Die Bereitstellung des praktischen Prüfungsmaterials ist Aufgabe des Ausbildungsbetriebes, diese finden sie unter folgendem Link: Bereitstellungsunterlagen
Für Nachweis der elektrischen Sicherheit müssen Sie zwingend den ausgefüllten Unterweisungsnachweis, zur praktischen Prüfung mitbringen.
Betrieblicher Auftrag
Hinweise und Dateien finden sie auf dieser Seite unter “Weitere Informationen” an der Seite
Der Projektantrag für den betrieblichen Auftrag muss von dem Auszubildenden im Onlineportal eingereicht werden. Die Zugangsdaten dafür werden Ihnen per E-Mail zugesandt. Dort ist auch der Zeitplan als pdf Datei hinterlegt.
Nach Genehmigung des Projektantrages durch den Prüfungsausschuss muss der betriebliche Auftrag dann selbständig vom Prüfling durchgeführt und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert werden. Auf Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen wird ein Fachgespräch durchgeführt.
Nach Genehmigung des Projektantrages durch den Prüfungsausschuss muss der betriebliche Auftrag dann selbständig vom Prüfling durchgeführt und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert werden. Auf Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen wird ein Fachgespräch durchgeführt.
Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags beträgt 20 Stunden, für das Fachgespräch höchstens. 30 Minuten.
Gewichtung
Die Abschlussprüfung Teil 2 fließt mit 60% in das Gesamtergebnis ein. Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
- Prüfungsbereich Funktions- und Systemanalyse: 20%
- Prüfungsbereich Systementwurf: 20%
- Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
- Prüfungsbereich Arbeitsauftrag: 50%
7. Wie lauten die Bestehensregeln?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
- im Gesamtergebnis der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 mindestens „ausreichend“
- in mindestens zwei der drei Prüfungsbereichen der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 mit “ausreichend” und
- in keinem Prüfungsbereich der Abschlussprüfung Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Die Prüfungsbereiche Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde sind auf Antrag des Prüflings, oder nach Ermessen des
Prüfungsausschusses in max. 2 Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben
kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung
im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Prüfungsausschusses in max. 2 Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben
kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung
im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
- Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung
|
50 %
|
Rücktritt nach Beginn der Prüfung
|
100 %
|
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.
10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.
11. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Nicole Engelmann unter der Tel.-Nr. 030 31510-576 oder per E-Mail: nicole.engelmann@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 08/2024