Prüfung Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer und Transport
Die Prüfung im Beruf “Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer und Transport” findet in einer gestreckten Abschlussprüfung statt. Die Abschlussprüfung beinhaltet in der Abschlussprüfung Teil 1 eine schriftliche sowie eine praktische Prüfung. In der Abschlussprüfung Teil 2 werden drei Prüfungsbereiche schriftlich geprüft. Außerdem werden ein „Betrieblicher Auftrag“ sowie eine praktische Arbeitsaufgabe durchgeführt, die sich nach dem Einsatzgebiet richten.
1. Prüfungstermine in Berlin
Die Prüfung wird erst ab 2025 angeboten.
Die schriftlichen Prüfungstermine finden Sie auf der Internetseite der PAL (technisch-gewerbliche Berufe).
Die Termine für die praktischen Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart).
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Eisenbahner/Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführer und Transport” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB).
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Website.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
Abschlussprüfung Teil 1 (i.d. Regel im vierten Ausbildungshalbjahr)
Prüfungsbereich „Gesamtsystem Eisenbahn und Zugvorbereitung“
Schiftlich: 60 Minuten und
Praktisch: Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.
Gewichtung:
- schriftlich 50%
- praktisch 50%
Das Ergebnis der Abschlussprüfung Teil 1 geht mit 20 % in das Gesamtergebnis der Prüfung ein
Abschlussprüfung Teil 2
Prüfungsbereich “Prüfen von Triebfahrzeugen”
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.
Prüfungsbereich “Zug- und Rangierfahrten durchführen”
Im ersten Teil der praktischen Prüfung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Rangierfahrten sicher durchzuführen. Bei der Aufgabenstellung ist das Einsatzgebiet zu berücksichtigen, in dem der Prüfling überwiegend ausgebildet wurde. Für den Nachweis hat der Prüfling einen betrieblichen Auftrag durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags hat der Ausbildende dem Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Nach der Durchführung wird mit dem Prüfling auf der Grundlage der Dokumentation ein auftragsbezogenes Fachgespräch über den betrieblichen Auftrag geführt.
Die Prüfungszeit Teil 1 des Prüfungsbereiches “Zug- und Rangierfahrten durchführen” beträgt insgesamt 120 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 25 Minuten.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, eine Zugfahrt sicher durchzuführen. Bei der Aufgabenstellung ist das Einsatzgebiet zu berücksichtigen, in dem der Prüfling überwiegend ausgebildet wurde. Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Nach der Durchführung wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe zu Abweichungen und Störungen geführt. Die Zugfahrt kann digital mittels eines Simulationsprogramms abgebildet werden. Vorher ist dem Prüfling Gelegenheit zu geben, sich in dieses Simulationsprogramm einzuarbeiten.
Die Prüfungszeit Teil 2 des Prüfungsbereiches “Zug- und Rangierfahrten durchführen” beträgt insgesamt 75 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Prüfungsbereich “Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen”
Schriftlich: 180 Minuten
Prüfungsbereich “Wirtschaft- und Sozialkunde”
Schriftlich: 60 Minuten
Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
- Prüfungsbereich “Prüfen von Triebfahrzeugen”: 20%
- Prüfungsbereich “Zug- und Rangierfahrten durchführen”: 30%
- Prüfungsbereich “Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen”: 20%
- Prüfungsbereich “Wirtschafts- und Sozialkunde”: 20%
7. Wie lauten die Bestehensregeln?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend”,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend”,
- im Prüfungsbereich „Zugfahrten und Rangierfahrten durchführen” mit mindestens „ausreichend”,
- im Prüfungsbereich „Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen” mit mindestens „ausreichend”,
- in mindestens einem weiteren Prüfungsbereich von Teil 2 mit mindestens „ausreichend” und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend”.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
- „Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“ oder
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“,
2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.
Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
- Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung
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50 %
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Rücktritt nach Beginn der Prüfung
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100 %
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Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.
10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.
11. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Martina Peters unter der Tel.-Nr. 030 31510-418 oder per E-Mail: martina.peters@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 08/2024