Prüfung IT-System-Elektroniker/-in
Die Abschlussprüfung Teil 1 (AP Teil 1) im Beruf “IT-System-Elektroniker/-in” findet im Frühjahr und im Herbst statt. Die schriftlichen Abschlussprüfungen (AP Teil 2) finden im Sommer und Winter statt.
- 1. Prüfungstermine in Berlin
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie läuft die Prüfung ab?
- 7. Wie lauten die Bestehensregeln?
- 8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 11. Was kostet mich die Prüfung?
- 12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Prüfungstermine in Berlin
2025
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr 2025 | 25.03.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025) |
Herbst 2025 | 17.09.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025) |
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2025 | 07.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025) |
Winter 2025/2026 | 26.11.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025) |
2026
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr 2026 | 25.02.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026) |
Herbst 2026 | 30.09.2026 (Anmeldeschluss 01.09.2026) |
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2026 | 29.04.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026) |
Winter 2026/2027 | 25.11.2026 (Anmeldeschluss 01.09.2026) |
Terminplan Abschlussprüfung Winter 2025/2026
bis 20.05.2025 | Anmeldeschluss für „Antrag auf Verkürzung“ |
ab 20.06. bis 20.08.2025 | Anmeldeschluss für „Antrag auf vorzeitige Zulassung“ |
bis 01.09.2025 | Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung Teil 2 |
bis 12.09.2025 |
Versand der PIN für das Online-Portal
Bitte achten Sie darauf eine aktuelle E-Mail-Adresse im Online-Portal zu hinterlegen und Ihren Spamordner regelmäßig überprüfen.
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Mittwoch, 17.09.2025 | Abschlussprüfung Teil 1 |
bis spätestens 25.09.2025, 14:00 Uhr |
Upload des Projektantrages im Online-Portal
(inkl. Bestätigung durch den Azubi mit der PIN)
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Mittwoch, 26.11.2025 |
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
Die Einladung erhalten Sie ca. zwei Wochen vor dem Prüfungstermin per E-Mail.
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bis spätestens 11.12.2025, 14:00 Uhr
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Upload der Dokumentation als PDF-Datei im Online-Portal. |
ab 07.01.2026 bis 31.01.2026
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Präsentationen und Fachgespräche und falls erforderlich > mündliche Ergänzungsprüfungen.
(Winterferien 2025: 02.02.2026 - 07.02.2026)
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Nach Beendigung der Prüfung
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Prüfung bestanden = Zeugnis wird nach Rücklauf der Akten erstellt und versandt.
Prüfung nicht bestanden = Der/Die Teilnehmer/in erhält automatisch alle notwendigen Unterlagen.
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Die mündlichen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor oder nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die mündlichen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der AKA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss – und Zwischenprüfungen.
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „IT-System-Elektroniker/-in” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Ausbildungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Ausbildungsverordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/-innen und der Arbeitnehmer/-innen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Schriftliche Prüfung
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1)
- Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes: 90 Minuten
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)
- Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen: 90 Minuten
- Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung: 90 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
- Präsentation und Fachgespräch: 30 Minuten
Mündliche Abschlussprüfung
Informationen zur mündlichen Abschlussprüfung und Gewichtung der einzelnen Prüfungsbereiche können Sie dem Leitfaden entnehmen, siehe weitere Informationen.
Das Protokoll über die betriebliche Projektarbeit finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 113 KB)
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
- Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes: 20%
- Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen: 10%
- Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung: 10%
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
- Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur: 50%
7. Wie lauten die Bestehensregeln?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend”.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen die Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Abschlussprüfung Teil 1 eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Teil 2 Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
- Sollte die Prüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung | 50 % |
Rücktritt nach Beginn der Prüfung | 100 % |
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.
10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.
11. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB) finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen.
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unser Prüfungskoordinator Jens Pötschke unter der Tel.-Nr. 030 31510-652 oder per E-Mail: jens.poetschke@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Fragen über unsere IT-Berufe werden auch in unseren FAQs beantwortet.
Stand 06/2025