Tiefbaufacharbeiter/-in
Die Zwischenprüfung im Beruf “Tiefbaufacharbeiter/-in” besteht aus einer praktischen Prüfung. Die Abschlussprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil.
- 1. Prüfungstermine in Berlin
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie läuft die Prüfung ab?
- Fortsetzung der Berufsausbildung
- 7. Wie lauten die Bestehensregeln?
- 8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 11. Was kostet mich die Prüfung?
- 12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Prüfungstermine in Berlin
Zwischen- und Abschlussprüfung
Praktische Abschlussprüfung
Die Termine für die praktischen Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und Ihnen mit der Einladung zur Prüfung mitgeteilt.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart).
Anmeldeschluss für die Sommerprüfung ist der 01.02.2024.
Anmeldeschluss für die Winterprüfung ist der 01.09.2024.
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Tiefbaufacharbeiter/-in”” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Die Berufsausbildung in der 1. Stufe dauert 24 Monate und gliedert sich in eine der folgenden Fachrichtungen:
- Straßenbauarbeiten
- Rohrleitungsbauarbeiten
- Kanalbauarbeiten
- Brunnen- und Spezialtiefbauarbeiten
- Gleisbauarbeiten
Die auf dem Tiefbaufacharbeiter/-in aufbauenden Ausbildungsberufe in der 2. Stufe dauern weitere 12 Monate und sind:
- Brunnenbauer/-in
- Gleisbauer/-in
- Kanalbauer/-in
- Rohrleitungsbauer/-in
- Spezialtiefbauer/-in
- Straßenbauer/-in
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus einer praktischen Prüfung.
- Planungsaufgabe (30 Minuten)
- praktische Aufgabe (4 Stunden, 30 Minuten)
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung und ist gleichzeitig die Zwischenprüfung des Straßenbauers.
Schriftliche Abschlussprüfung
- Wirtschafts- und Sozialkunde (30 Minuten)
- Schwerpunktbezogenen Aufgabe (90 Minuten)
- Bauwerke im Tiefbau (90 Minuten)
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
im Schwerpunkt Straßenbauarbeiten:
Herstellen einer Pflasterdecke und eines Plattenbelages mit Längs- und Querneigung und Einfassung
im Schwerpunkt Rohrleitungsbauarbeiten:
Herstellen einer Druckrohrleitung unter Verwendung unterschiedlicher Materialien, Zuordnen verschiedener Formstücke und Durchführen einer Druckprüfung;
im Schwerpunkt Kanalbauarbeiten:
- Herstellen eines Schachtunterteils aus Mauerwerk, Einbau von Gelenkstücken und Herstellen von Bermen und Gerinnen oder
- Herstellen einer Freispiegelleitung unter Verwendung unterschiedlicher Materialien sowie Einbau von Abzweigungen und Formstücken;
im Schwerpunkt Brunnenbau- und Spezialtiefbauarbeiten:
- Herstellen einer Bohrung und Führen eines Schichtenverzeichnisses,
- Herstellen eines Verbauabschnittes einschließlich Einbauen einer Rohrleitung oder
- Installieren einer Druckkesselanlage einschließlich Herstellen einer Werkstückkomponente;
im Schwerpunkt Gleisbauarbeiten:
- Herstellen eines Gleisjoches einschließlich einer Notlaschenverbindung oder
- Herstellen eines Bahndammes.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung sind wie folgt gewichtet:
- schriftliche Abschlussprüfung 50%
-
praktische Abschlussprüfung 50%
Materialbereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb und Prüfungshinweise
Die Veröffentlichung erfolgt durch die PAL-Stuttgart.
- Frühjahrsprüfung ab Mitte November
- Sommerprüfung ab Mitte Februar
- Herbstprüfung ab Mitte Juni
- Winterprüfung ab Mitte September
Bitte laden Sie sich die entsprechenden Bereitstellungsunterlagen und Prüfungshinweise.
Fortsetzung der Berufsausbildung
Die Abschlussprüfung zum Tiefbaufacharbeiter/-in ist gleichzeitig die Zwischenprüfung des 3 jährigen Stufenberufs. Nach nur einem weiteren Lehrjahr kann somit die Abschlussprüfung zum aufbauenden Ausbildungsberuf absolviert werden. (§ 42 Berufsbildungsgesetzes)
- Brunnenbauer/-in
- Gleisbauer/-in
- Kanalbauer/-in
- Rohrleitungsbauer/-in
- Spezialtiefbauer/-in
- Straßenbauer/-in
7. Wie lauten die Bestehensregeln?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:
- im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden
- innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden
- kein Prüfungsberiech wurde mit ungenügend bewertet wurde
8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
- Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung | 50 % |
Rücktritt nach Beginn der Prüfung | 100 % |
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.
10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.
11. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Fragen rund um die Prüfung Tiefbaufacharbeiter/-in
- Gleisbauarbeiten
- Kanalbauarbeiten
- Rohrleitungsbauarbeiten
steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Kati Behrendt unter der Tel.-Nr. 030 31510-820 oder per E-Mail: kati.behrendt@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung
Für die Fachrichtungen
- Straßenbauarbeiten
- Brunnen- und Spezialtiefbauarbeiten
wenden Sie sich bitte an unsere Prüfungskoordinatorin Maria Schulze unter der Tel.-Nr. 030 31510-336 oder per E-Mail: maria.schulze@berlin.ihk.de
Stand 08/2024