Prüfung Textil- und Modeschneider/-in

1. Prüfungstermine in Berlin

2024
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 1
Sommer 2024
14.05.2024 (Anmeldeschluss 15.11.2023)
Winter 2024
03.12.2024 (Anmeldeschluss 01.09.2024)
Praktische Abschlussprüfung Teil 1
Sommer 2024
02.05. – 30.08.2024 (Anmeldeschluss 01.02.2023)
Winter 2024
02.12. – 28.02.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2024)
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2024
15.05.2024 (Anmeldeschluss 01.02.2024)
Winter 2024/2025
04.12.2024 (Anmeldeschluss 01.09.2024)
Praktische Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2024
02.05. – 30.08.2024. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt.(Anmeldeschluss 01.02.2024)
Winter 2024/2025
02.12.2024 – 28.2.2025. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.09.2024)

2025

Schriftliche Abschlussprüfung Teil 1
Sommer 2025
13.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025
02.12.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025)
Praktische Abschlussprüfung Teil 1
Sommer 2025
05.05.– 29.08.2025. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025
02.12. – 27.02.2026 Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.09.2025)
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2025
14.05.2025. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025/2026
03.12.2025. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.09.2025)
Praktische Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2025
05.05. – 29.8.2025. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025/2026
02.12.2025 – 27.02.2026. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt.(Anmeldeschluss 01.09.2025)

2026

Schriftliche Abschlussprüfung Teil 1
Sommer 2026
18.3.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026
01.12.2026 (Anmeldeschluss 01.09.2026
Praktische Abschlussprüfung Teil 1
Sommer 2026
19.3. – 17.4.2026. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026
01.12. – 26.02.2027 Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.09.2026)
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2026
06.05.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026/2027
02.12.2026 (Anmeldeschluss 01.09.2026)
Praktische Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2026
04.05. – 31.8.2026. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026/2027
01.12.2026 – 26.2.2027. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt.(Anmeldeschluss 01.09.2026)
Die praktischen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor den Sommerferien statt.
Die praktischen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar/Februar statt.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart).

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Textil-/Modeschneider” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/-innen und der Arbeitnehmer/-innen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail. Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie im Onlineportal einsehen.
Abschlussprüfung Teil 1 (i.d. Regel vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres)
Schriftliche Abschlussprüfung
  • WiSo 45 Minuten
  • Fertigung und Planung 120 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
Fertigungstechnik: besteht aus 2 Aufgaben, Zuschnitt und Nähen, die Prüfungszeit beträgt 8 Stunden inklusive situativen Fachgespräch.
Gewichtung
Die Abschlussprüfung Teil 1 fließt mit 35% in das Gesamtergebnis ein. Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
  • Planung und Fertigung 10%
  • Fertigungstechnik 25%
Abschlussprüfung Teil 2
Schriftliche Abschlussprüfung
  • WiSo 60 Minuten
  • Planung, Fertigung und Konstruktion 150 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
Beim praktischen Produktionsauftrag gibt es die Wahlmöglichkeit zwischen dem Prüfungsprodukt und dem betrieblichen Auftrag.
Prüfungsprodukt: die Prüfungszeit für das Prüfungsprodukt beträgt 15 Sunden und 40 Minuten mit einem Fachgespräch von 20 Minuten.
Betrieblicher Auftrag; die Prüfungszeit für das Prüfungsprodukt beträgt 15 Sunden und 30 Minuten mit einem Fachgespräch von 30 Minuten.
Gewichtung
Die Abschlussprüfung Teil 2 fließt mit 65% in das Gesamtergebnis ein. Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
  • WiSo10%
  • Planung, Fertigung und Konstruktion 15%
  • Produktionsauftrag 40%

7. Wie lauten die Bestehensregeln?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“
  3. in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?

  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
  • Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.

Rücktritt vor Beginn der Prüfung
50 %
Rücktritt nach Beginn der Prüfung
100 %

Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit erforderlich. Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden, wenn die Prüfungsanmeldung innerhalb von zwei Jahren erfolgt. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.

10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.

11. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).

12. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Madeleine Stallknecht unter der Tel.-Nr. 030 31510-489 oder per E-Mail: madeleine.stallknecht@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 06/2024