Technische/-r Systemplaner/-in

Die Abschlussprüfung Teil 1 im Beruf “Technische/-r Systemplaner/-in” hat einen schriftlich sowie einen praktischen Prüfungsteil. Die Abschlussprüfung Teil 2 beinhaltet einen schriftlichen Prüfungstag, einen Arbeitsauftrag und ein Fachgespräch.

1. Prüfungstermine in Berlin

2025
Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr 2025 19.03.2025 (Anmeldeschluss 15.11.2024)
Herbst 2025 24.09.2025 (Anmeldeschluss 15.05.2025)
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2025 13.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025/2026 02.12.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025)

2026
Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr 2026 19.03.2026 (Anmeldeschluss 15.11.2025)
Herbst 2026 23.09.2024 (Anmeldeschluss 15.05.2026)
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2026 05.05.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026/2027 01.12.2026 (Anmeldeschluss 01.09.2026)

Die Fachgespräche im Sommer finden in der Regel vor den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die Fachgespräche im Winter finden in der Regel im Januar und Februar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart).

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Technische/-r Systemplaner/-in” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.

Abschlussprüfung Teil 1 – integrative Prüfung für alle Fachrichtungen

Die Abschlussprüfung Teil 1 soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
  • Schriftliche Aufgabenstellung (120 Minuten)
  • Praktische Aufgabe (5 Stunden)

Abschlussprüfung Teil 2

Die Abschlussprüfung Teil 2 soll zum Ende der Ausbildungszeit stattfinden und besteht aus einem schriftlichen Prüfungstag, einem Arbeitsauftrag und einem Fachgespräch.

Fachrichtung: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik

Schriftliche Prüfung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: (60 Minuten)
  • Systemplanung (180 Minuten)
Praktische Prüfung (max. 40 Stunden)
oder
  • Prüfungsvariante 2- Heizungs-, Klima- oder Sanitärtechnik (Prüfungsprodukt einschließlich Dokumentation)
Präsentation (10 Minuten)
Auftragsbezogenes Fachgespräch (20 Minuten)

Elektrotechnische Systeme

Schriftliche Prüfung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
  • Systemplanung (180 Minuten)
Praktische Prüfung (max. 40 Stunden)
oder
  • Prüfungsvariante 2- Elektrotechnische Systeme (Prüfungsprodukt einschließlich Dokumentation)
Präsentation (10 Minuten)
Auftragsbezogenes Fachgespräch (20 Minuten)

Stahl- und Metallbautechnik – Amtshilfe

Schriftliche Prüfung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: (60 Minuten)
  • Baukonstruktion (180 Minuten)
Praktische Prüfung (max. 7,5 Stunden inkl. 30 Minuten Pause)
  • Stahlbautechnik- Prüfungsprodukt in Form einer technischen Zeichnung
oder
  • Metallbautechnik- Prüfungsprodukt in Form einer technischen Zeichnung
Auftragsbezogenes Fachgespräch (15 Minuten)

Gewichtung aller Fachrichtungen
Die beiden Abschlussprüfungen werden wie folgt gewichtet:
  • Abschlussprüfung Teil 1 – 30%
  • Abschlussprüfung Teil 2 – 70%

Wichtige Hinweise und Dokumente für den praktischen Teil der Abschlussprüfung

Eine vollständige Übersicht zu den Prüfungsvarianten, der Antragstellung, den praxisbezogenen Unterlagen u.v.m. finden Sie hier: Prüfungshinweisen.
Bitte wählen Sie Ihren Prüfungsbaustein für die Abschlussprüfung Teil 2 und geben diesen bei der Prüfungsanmeldung mit an.
Bei Amtshilfeersuchen fügen Sie bitte die entsprechende Anlage Ihrem Antrag hinzu.

Materialbereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb

Die Veröffentlichung erfolgt durch die PAL-Stuttgart:

Formulare Betrieblicher Auftrag

Formulare PAL-Variante


Bitte senden Sie Ihre vollständige Dokumentation in einer PDF-Datei per E-Mail an den zuständigen Prüfungskoordinatoren. Die Zeichnungen für Versorgungs- und Ausrüstungstechnik reichen Sie zusätzlich in einem einfachen Schnellhefter in 2-facher Ausführung bei der IHK Berlin ein.

7. Wie lauten die Bestehensregeln?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  4. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?

  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
  • Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung 50 %
Rücktritt nach Beginn der Prüfung 100 %
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.

10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.

11. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).

12. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Maria Schulze unter der Tel.-Nr. 030 31510-336 oder per E-Mail: maria.schulze@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 08/2024