Mediengestalter/-in Digital und Print - Ausbildungsverordnung von 2023 - Prüfung
- 1. Prüfungstermine in Berlin
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie läuft die Prüfung ab?
- 7. Wie lauten die Bestehensregeln?
- 8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 11. Was kostet mich die Prüfung?
- 12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Prüfungstermine in Berlin
Schriftliche Abschlussprüfung
| Sommer 2025 | 14.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025) |
| Winter 2025/2026 | 03.12.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025) |
2026
Schriftliche Zwischenprüfung
| Frühjahr 2026 | 18.03.2026 (Anmeldeschluss 15.11.2025) |
Schriftliche Abschlussprüfung
| Sommer 2026 | 06.05.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026) |
| Winter 2026/2027 | 02.12.2026 (Anmeldeschluss 01.09.2026) |
2027
Schriftliche Zwischenprüfung
| Frühjahr 2027 | 17.03.2027 (Anmeldeschluss 15.11.2026) |
Schriftliche Abschlussprüfung
| Sommer 2027 | 12.05.2027 (Anmeldeschluss 01.02.2027) |
| Winter 2027/2028 | 08.12.2027 (Anmeldeschluss 01.09.2027) |
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der ZFA.
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Automobilkaufmann/Automobilkauffrau” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/-innen und der Arbeitnehmer/-innen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Website.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Schriftliche Zwischenprüfung (i.d. Regel zum Beginn des zweiten Ausbildungsjahres)
- Gestaltungsgrundlagen anwenden, Medienproduktion planen und organisieren: 2 Stunden
Praktische Zwischenprüfung
- Medienprodukte gestalten und realisieren: 7 Stunden
Schriftliche Abschlussprüfung
- Medien konzipieren, gestalten und präsentieren: 120 Minuten
- Medien produzieren: 120 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
- Fachrichtung Projektmanagement
Prüfungsbereich 1: Projekte planen und umsetzen
Prüfungsstück - Projektkonzept
Zeit: 16,5 Stunden innerhalb von 10 Arbeitstagen
Realisierung eines Medienproduktentwurfes und Angebotskalkulation
Zeit: 7 Stunden Gewichtung: 75 %
Präsentation - Präsentation des Projektkonzepts
Zeit: 30 Minuten Gewichtung: 25 %
- Fachrichtung Designkonzeption
Prüfungsbereich 1: Designkonzepte entwickeln und erstellen
Prüfungsstück - Designkonzept
Zeit: 16,5 Stunden innerhalb von 10 Arbeitstagen
Realisierung eines Medienproduktentwurfes
Zeit: 7 Stunden Gewichtung: 75 %
Präsentation - Präsentation des Designkonzeptes
Zeit: 30 Minuten Gewichtung: 25 %
Fachrichtung Printmedien
Prüfungsbereich 1: Printmedien gestalten und technisch umsetzen
Prüfungsstück I - Umsetzungsvorschlag mit Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte
Zeit: 14 Stunden innerhalb von 5 Arbeitstagen
Erstellung technischer Daten für die Produktion eines Medienproduktes
Zeit: 6 Stunden Gewichtung: 60 %
Prüfungsstück II - Wahlqualifikation
Zeit: 4 Stunden Gewichtung: 40 %
- Fachrichtung Digitalmedien
Prüfungsbereich 1: Digitalmedien gestalten und technisch umsetzen
Prüfungsstück I - Umsetzungsvorschlag mit Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte
Zeit: 14 Stunden innerhalb von 5 Arbeitstagen
Erstellung technischer Daten für die Produktion eines digitalen Medienproduktes
Zeit: 6 Stunden Gewichtung: 60 %
Prüfungsstück II - Wahlqualifikation
Zeit: 4 Stunden Gewichtung: 40 %
7. Wie lauten die Bestehensregeln?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
im Prüfungsbereich „Projekte planen und umsetzen“ mit mindestens „ausreichend“,
in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.
Der Prüfling kann in einem schriftlichen Prüfungsbereich, der schlechter als mit "ausreichend" bewertet worden ist und wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
- Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
| Rücktritt vor Beginn der Prüfung | 50 % |
| Rücktritt nach Beginn der Prüfung | 100 % |
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.
10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.
11. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unser Prüfungskoordinator Michael Boguslavsky unter der Tel.-Nr. 030 31510-426 oder per E-Mail: michael.boguslavsky@berlin.ihk.de zur Verfügung.
Stand Oktober 2025