Prüfung Maschinen- und Anlagenführer/-in

Die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung im Beruf “Maschinen- und Anlagenführer/-in” beinhaltet einen schriftlichen Prüfungstag und einen praktischen Prüfungstag.
Die Prüfung unterscheidet sich in den Prüfungsbereichen je nach Fachrichtung.

1. Prüfungstermine in Berlin

Zwischenprüfung
Frühjahr
findet in der Regel keine Zwischenprüfung statt
Herbst
Anmeldeschluss ist der 15.05.
Abschlussprüfung Teil 2
Sommer
Anmeldeschluss ist der 01.02.
Winter
Anmeldeschluss ist der 01.09.
Praktische Abschlussprüfung
Die praktischen Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.
Die praktischen Prüfungstermine der Zwischenprüfung sind in der Regel im März, April.
Im Sommer finden Prüfungstermine in der Regel vor und nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die praktischen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar, Februar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart).

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.

Zwischenprüfung (i.d. Regel vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres)
Der Ablauf der Zwischenprüfung ist in allen Fachrichtungen identisch.
Die schriftliche Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt :
  • betriebliche und technische Kommunikation/ Sicherheit
  • Roh-, Werk- und Hilfsstoffe/ Maschinenelemente
  • Fertigungs- und Prüftechniken/ Qualitätssicherung
  • Technische Berechnungen
Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten
Bei der Anmeldung zur Prüfung können Sie bei der praktischen Zwischenprüfung zwischen einem betriebsspezifischen Aufgabe, oder der regionalen PAL-Aufgabe wählen.
Praktische PAL-Aufgabe


“Positionieren von Maschinenelementen” umfasst
  • Informations- und Planungsphase
  • Herstellungs- und Montagephase
  • Kontrollphase
  • Funktions- und Sichtkontrolle
  • positionieren von Maschinenelementen
  • Maßkontrolle “Manuelles Spanen, Bohren, Senken, Umformen”
  • Messprotokoll
Prüfungszeit max. 3 Stunden
Die Bereitstellung des praktischen Prüfungsmaterials ist Aufgabe des Ausbildungsbetriebes, diese finden Sie unter folgendem Link: Bereitstellungsunterlagen

Betriebsspezifische Aufgabe

Vorbereiten von Maschinen und Anlagen für die Produktion, oder
Einstellen und Kontrollieren von Maschinen und Anlagenelementen sowie Zusatzeinrichtungen
umfasst:
  • Planungsphase
  • Durchführungsphase
Prüfungszeit max. 3 Stunden

Abschlussprüfung
schriftliche Prüfung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
  • Produktionsplanung: 60 Minuten
  • Produktionstechnik: 120 Minuten
In den Prüfungsbereichen Produktionstechnik und Produktionsplanung kommen Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, insbesondere aus der eigenen Fachrichtungen
1. Schwerpunkt Metall- und Kunststofftechnik
2. Schwerpunkt Textiltechnik
3. Schwerpunkt Textilveredelung
4. Schwerpunkt Lebensmitteltechnik
5. Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung
Praktische Abschlussprüfung
Prüfungszeit max. 7 Stunden
Der Prüfling soll bis zu zwei praktische Aufgaben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  • Einrichten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage,
  • Umrüsten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage oder
  • Durchführen einer vorbeugenden Instandsetzung einschließlich der Inbetriebnahme.
Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe planen, Werkzeuge, Betriebs- und Hilfsstoffe festlegen, Messungen durchführen, technische Unterlagen nutzen, Prozesse
steuern, Qualitätsprüfungen, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz durchführen kann.
Bei der Aufgabenstellung ist
der Ausbildungsschwerpunkt nach § 4 Abs. 1 zu berücksichtigen.
Dir praktische Prüfung findet im eigenen Betrieb statt.
Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
  • Prüfungsbereich praktische Aufgabe 50%
  • Prüfungsbereich schriftliche Prüfungsfächer 50%
    • Wirtschafts- und Sozialkunde 20%
    • Produktionsplanung: 30%
    • Produktionstechnik 50%

7. Wie lauten die Bestehensregeln?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im praktischen Prüfungsteil und
  2. im schriftlichen prüfungsteil
jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche des schriftlichen Teils müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem weiteren Prüfungsbereich dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in max. 2 Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu
ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten

8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?

  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
  • Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung
50 %
Rücktritt nach Beginn der Prüfung
100 %
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.

10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.

11. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).

12. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Nicole Engelmann unter der Tel.-Nr. 030 31510-576 oder per E-Mail: nicole.engelmann@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 08/2024