Prüfung Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-in
Die Abschlussprüfung Teil 1 und die Abschlussprüfung Teil 2 im Beruf “Kunststoff- und Kautschuktechnologe” beinhaltet einen schriftlichen Prüfungstag und einen praktischen Prüfungstag.
- 1. Prüfungstermine in Berlin
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie läuft die Prüfung ab?
- 7. Wie lauten die Bestehensregeln?
- 8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 11. Was kostet mich die Prüfung?
- 12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Die Prüfung in Teil 1 ist in allen Fachrichtungen identisch, in Teil 2 unterscheidet sie sich in den Fachrichtungen.
1. Prüfungstermine in Berlin
Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr
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Anmeldeschluss ist der 15.11
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Herbst
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Anmeldeschluss ist der 15.05.
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Abschlussprüfung Teil 2
Sommer
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Anmeldeschluss ist der 01.02
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Winter
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Anmeldeschluss ist der 01.09
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Praktische Abschlussprüfung
Die praktischen Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.
Im Sommer finden die praktischen Prüfungen in der Regel vor und nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die praktischen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar, Februar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart).
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Abschlussprüfung Teil 1 (i.d. Regel vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres)
Sie ist in allen Fachrichtung identisch.
Sie findet im Prüfungsbereich “Herstellen einer mechanischen Baugruppe” statt.
Sie findet im Prüfungsbereich “Herstellen einer mechanischen Baugruppe” statt.
Der Prüfling hat ein Prüfungsprodukt zu erstellen. Weiterhin hat er Aufgaben, die sich auf das Prüfungsprodukt beziehen, schriftlich zu bearbeiten.
Die schriftliche Prüfung beträgt 90 Minuten
Die Erstellung des Prüfungsproduktes beträgt 6 Stunden 30 Minuten.
Die Bereitstellung des praktischen Prüfungsmaterials ist Aufgabe des Ausbildungsbetriebes, diese finden sie unter folgendem Link: Bereitstellungsunterlagen
Gewichtung am Ergebnis im Teil 1
schriftliches Ergebnis 30%
praktisches Ergebnis 70%
praktisches Ergebnis 70%
Die Abschlussprüfung Teil 1 fließt mit 25% in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Abschlussprüfung Teil 2
Unterscheidet sich in den Fachrichtungen
Unterscheidet sich in den Fachrichtungen
Fachrichtung
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schriftlicher Prüfungsbereich
(Gewichtung)
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praktischer Prüfungsbereich -Arbeitsaufgabe
(Gewichtung)
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Prüfungszeit
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Formteile
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Verfahrenstechnische Systeme (20%)
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150 Minuten
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Produktionsplanung und -analyse“ (10%) |
60 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde (10%)
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60 Minuten
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Herstellen von Formteilen (35 %)
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7 Stunden inklusive 20 Minuten situatives Fachgespräch
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Bauteile
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Fertigungstechnik und technische Kommunikation (20%)
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180 Minuten | |
Wirtschafts- und Sozialkunde (10%)
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60 Minuten
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Fertigungsauftrag (30 %)
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7 Stunden
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Reparieren und Instandsetzen (15%)
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4 Stunden inklusive 20 Minuten situatives Fachgespräch
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Halbzeuge
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Verfahrenstechnische Systeme (20%)
|
150 Minuten
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Produktionsplanung und -analyse“ (10%) |
60 Minuten
|
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Wirtschafts- und Sozialkunde (10%)
|
60 Minuten
|
||
Herstellen von Halbzeugen (35 %)
|
7 Stunden inklusive 20 Minuten situatives Fachgespräch
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Mehrschichtkautschukteile
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Verfahrenstechnische Systeme (20%)
|
150 Minuten
|
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Produktionsplanung und -analyse“ (10%) |
60 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde (10%)
|
60 Minuten
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Herstellen von Mehrschichtkautschukteilen (35 %)
|
7 Stunden inklusive 20 Minuten situatives Fachgespräch
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Compound- und Masterbatchherstellung
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Verfahrenstechnische Systeme (20%)
|
150 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde (10%)
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60 Minuten
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Kunststoffprüfung und Qualitätsmanagement (15%)
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90 Minuten
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Herstellen von Compounds und Masterbatches (30 %)
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7 Stunden inklusive 20 Minuten situatives Fachgespräch
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Faserverbundtechnologie
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Verfahrenstechnische Systeme (20%)
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150 Minuten | |
Produktionsplanung und -analyse (10%)
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60 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde (10%)
|
60 Minuten
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Herstellen von Faserverbundbauteilen
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Arbeitsaufgabe
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7 Stunden inklusive 20 Minuten situatives Fachgespräch
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Betrieblicher Auftrag
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Durchführung 18 Stunden und 30 Minuten , Auftragsbezogenes Fachgespräch 20 Minuten
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Kunststofffenster
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Fertigungstechnik (20%)
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150 Minuten
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Produktionsplanung und -analyse (10 %)
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60 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde (10 %)
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60 Minuten
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Herstellen von Fenster-, Tür- oder Fassadenelementen (35 %)
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7 Stunden inklusive 20 Minuten situatives Fachgespräch
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Gewichtung
Die Abschlussprüfung Teil 2 fließt mit 75% in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Die Gewichtung der einzelnen Prüfungsbereiche finden sie in der Tabelle.
7. Wie lauten die Bestehensregeln?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich der schriftlichen Prüfung eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen, wenn der Prüfungsbereich schlechter als mit “ausreichend” bewertet worden ist und wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern und bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern und bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
- Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung
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50 %
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Rücktritt nach Beginn der Prüfung
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100 %
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Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.
10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.
11. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Nicole Engelmann unter der Tel.-Nr. 030 31510-576 oder per E-Mail: nicole.engelmann@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 09/2024