IHK Berlin
Die mündlichen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor oder nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Neue Ausbildungsverordnung (VO 2024)
schriftliche Prüfung
Mündliche Abschlussprüfung (im Rahmen der Abschlussprüfung Teil 2)
Für den Prüfungsbereich „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ bestehen folgende Vorgaben:
Prüfung Industriekaufmann/Industriekauffrau
Die schriftlichen Abschlussprüfungen nach der “alten” Ausbildungsverordnung werden letztmalig im Winter 2026/27 an zwei aufeinander folgenden Tagen absolviert. Außerdem wird ein Fachgespräch mit Präsentation anhand einer vorab eingereichten Fachaufgabe durchgeführt.
Zum 01.09.2024 ist die Neuordnung im Beruf “Industriekaufmann/Industriekauffrau” in Kraft getreten. Ab Frühjahr 2026 wird die Prüfung in einer gestreckten Abschlussprüfung durchgeführt. Nachstehend finden Sie alle Informationen hierzu.
Zum 01.09.2024 ist die Neuordnung im Beruf “Industriekaufmann/Industriekauffrau” in Kraft getreten. Ab Frühjahr 2026 wird die Prüfung in einer gestreckten Abschlussprüfung durchgeführt. Nachstehend finden Sie alle Informationen hierzu.
- 1. Prüfungstermine in Berlin (alte und neue VO)
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie läuft die Prüfung ab?
- 7. Wie lauten die Bestehensregeln?
- 8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 11. Was kostet mich die Prüfung?
- 12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Prüfungstermine in Berlin (alte und neue VO)
2026
Abschlussprüfung Teil 1 (neue VO 2024)
| Herbst 2026 | 30.09.2026 (Anmeldeschluss 15.05.2026) |
Schriftliche Abschlussprüfung (alte VO) und Abschlussprüfung Teil 2 (neue VO 2024)
| Winter 2026/2027 (alte VO) | 24. und 25.11.2026 (Anmeldeschluss 01.09.2026) – letzte Prüfung nach alter Ausbildungsverordnung |
| Winter 2026/2027 (neue VO 2024) | 24.11.2026 (Anmeldeschluss 01.09.2026) nur am 1. Prüfungstag |
2027 (nur noch neue VO 2024)
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 1
| Frühjahr 2027 | 24.02.2027 (Anmeldeschluss 15.11.2026) |
| Herbst 2027 | 29.09.2027 (Anmeldeschluss 15.05.2027) |
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
| Sommer 2027 | 27.04.2027 (Anmeldeschluss 01.02.2027) |
| Winter 2027/2028 | 23.11.2027 (Anmeldeschluss 01.09.2027) |
2028
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 1
| Frühjahr 2028 | 22.03.2028 (Anmeldeschluss 15.11.2027) |
| Herbst 2028 | noch nicht bekannt (Anmeldeschluss 15.05.2028) |
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
| Sommer 2028 | 25.04.2028 (Anmeldeschluss 01.02.2028) |
| Winter 2028/29 | noch nicht bekannt (Anmeldeschluss 01.09.2028) |
Die mündlichen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor oder nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die mündlichen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der AKA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss – und Zwischenprüfungen.
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Industriekaufmann/Industriekauffrau” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1835 KB) der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (bibb).
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Alte Ausbildungsverordnung - siehe Terminplan und Merkblatt unter weitere Informationen
Neue Ausbildungsverordnung (VO 2024)
schriftliche Prüfung
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1, i.d. Regel im vierten Ausbildungshalbjahr)
- Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung: 90 Minuten
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)
- Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle: 150 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Mündliche Abschlussprüfung (im Rahmen der Abschlussprüfung Teil 2)
Für den Prüfungsbereich „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, eine komplexe berufstypische Fachaufgabe prozessorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten. Einsatzgebietsspezifische Lösungen zu analysieren und daraus eine begründete Auswahl unter Berücksichtigung rechtlicher, ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte zu treffen sowie das gewählte Vorgehen zu reflektieren, zu dokumentieren sowie die Ergebnisse zu präsentieren und zu bewerten.
Der Prüfling hat zu dem zugrunde gelegten Einsatzgebiet eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine Fachaufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist vom Ausbildenden zu bestätigen. Über die Fachaufgabe hat der Prüfling eine Dokumentation sowie eine Präsentation zu erstellen und ein sich daran anschließendes fallbezogenes Fachgespräch zu führen. Vor der Durchführung hat der Prüfling dem Prüfungsausschuss einen Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet vorzulegen. Der Antrag muss eine Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung, der Zielsetzung sowie der dabei zu berücksichtigenden Prozesse enthalten.
Weitere Informationen zum Prüfungsbereich Fachaufgabe im Einsatzgebiet (Antragstellung, Dokumentation, Ablauf des fallbezogenen Fachgespräches und Bewertung der Prüfung) finden Sie im Merkblatt.
Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
- Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung: 25%
- Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle: 35%
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
- Fachaufgabe im Einsatzgebiet: 30%
7. Wie lauten die Bestehensregeln?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer
mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 15 – wie folgt bewertet worden sind:
mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 15 – wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend",
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen.
Dem Antrag ist stattzugeben, wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
„Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ oder
„Wirtschafts- und Sozialkunde“, wenn einer dieser Prüfungsbereiche schlechter als mit „ausreichend“
bewertet worden ist und wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem dieser beiden Prüfungsbereiche durchgeführt werden.
Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Dem Antrag ist stattzugeben, wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
„Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ oder
„Wirtschafts- und Sozialkunde“, wenn einer dieser Prüfungsbereiche schlechter als mit „ausreichend“
bewertet worden ist und wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem dieser beiden Prüfungsbereiche durchgeführt werden.
Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
| Rücktritt vor Beginn der Prüfung | 50 % |
| Rücktritt nach Beginn der Prüfung | 100 % |
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.
10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.
11. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 352 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 199 KB).
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Petra Haas unter der Tel.-Nr. 030 31510-369 oder per E-Mail: petra.haas@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 08/2026