Prüfung Fachkraft für Metalltechnik
- 1. Prüfungstermine in Berlin
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie läuft die Prüfung ab?
- Fortsetzung der Berufsausbildung
- 8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 11. Was kostet mich die Prüfung?
- 12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Prüfungstermine in Berlin
Hier finden Sie die schriftlichen Prüfungstermine: schriftliche Prüfungstermine
Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr
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Anmeldeschluss 15.11.
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Herbst
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Anmeldeschluss 15.05.
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Die praktischen Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und finden vor der schriftlichen Prüfung statt.
Abschlussprüfung Teil 2
Sommer
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Anmeldeschluss 01.02.
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Winter
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Anmeldeschluss 01.09.
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Praktische Abschlussprüfung
Die praktischen Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.
Im Sommer finden diese in der Regel vor und nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die praktischen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar und Februar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart).
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung “Fachkraft für Metalltechnik” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Zwischenprüfung (i.d. Regel vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres)
Für den Prüfungsbereich Herstellen einer funktionsfähigen Baugruppe bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel und technische Unterlagen anzuwenden, technologische Kennwerte zu ermitteln, erforderliche Berechnungen durchzuführen,
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und den Umweltschutz zu berücksichtigen,
- Bauteile manuell und maschinell zu bearbeiten, umzuformen und durch Schraubverbindungen zu fügen,
- Prüfmittel anzuwenden.
Der Prüfling soll ein Prüfungsstück fertigen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt für das Prüfungsstück 6 Stunden und für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben 60 Minuten
Schriftliche Abschlussprüfung in der Fachrichtung Konstruktionstechnik
- Fertigungstechnik: 90 Minuten
- Arbeitsplanung: 60 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung in der Fachrichtung Konstruktionstechnik
Für den Prüfungsbereich Konstruktionsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Art und Umfang von Aufträgen zu erfassen, Informationen für die Auftragsabwicklung zu beschaffen und zu nutzen, Fertigungsverfahren auszuwählen,
- Bleche durch manuelle und maschinelle Verfahren zu bearbeiten und Fügeteile vorzubereiten, Aspekte zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Umweltschutzbestimmungen zu beachten,
- Bauteile auszurichten, zu montieren und unter Beachtung der Schweißfolge mit zwei unterschiedlichen Schweißverfahren zu fügen,
- Prüfverfahren und Prüfmittel auszuwählen, anzuwenden und zu dokumentieren, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln festzustellen.
Der Prüfling soll ein Prüfungsstück herstellen. Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden
Gewichtung in der Fachrichtung Konstruktionstechnik
- Konstruktionsauftrag: 60%
- Fertigungsauftrag: 20%
- Auftragsanalyse und Arbeitsplanung: 10%
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
Abschlussprüfung Fachrichtung Zerspanungstechnik
Schriftliche Abschlussprüfung in der Fachrichtung Zerspanungstechnik
- Fertigungstechnik: 90 Minuten
- Arbeitsplanung: 60 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung in der Fachrichtung Zerspanungstechnik
Für den Prüfungsbereich Fertigungsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Art und Umfang von Aufträgen zu erfassen, Informationen für die Auftragsabwicklung zu beschaffen,
- Informationen für die Auftragsabwicklung zu nutzen, sicherheitsrelevante Vorgaben zu beachten, Auftragsabwicklungen zu planen und zu dokumentieren,
- Fertigungsaufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Qualitätsanforderungen und Terminvorgaben, durchzuführen,
- Prüfverfahren und Prüfmittel auszuwählen und anzuwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln festzustellen, Ergebnisse zu prüfen und zu dokumentieren.
Der Prüfling soll ein Prüfungsstück herstellen. Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden.
Gewichtung in der Fachrichtung Zerspanungstechnik
- Fertigungsauftrag: 60%
- Fertigungstechnik: 20%
- Arbeitsplanung: 10%
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
Abschlussprüfung Fachrichtung Umform- und Drahttechnik
Schriftliche Abschlussprüfung in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik
- Auftragsanalyse und Arbeitsplanung: 90 Minuten
- Produktionstechnik: 60 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik
Für den Prüfungsbereich Produktionsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Informationen für die Auftragsabwicklung zu nutzen, sicherheitsrelevante Vorgaben zu beachten, Auftragsabwicklungen zu planen und zu dokumentieren, Geschwindigkeiten und Verformungen festzulegen,
- Produktionsanlagen unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Qualitätsanforderungen zu rüsten, anzufahren und zu betreiben,
- Umformwerkzeuge zu beurteilen und Maßkorrekturen durchzuführen,
- Prüfverfahren und Prüfmittel anzuwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln festzustellen, Ergebnisse zu prüfen und zu dokumentieren,
- Produktionsanlagen zu überwachen und bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen einzuleiten.
Der Prüfling soll eine Arbeitsprobe durchführen. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik
- Produktionsauftrag: 60%
- Auftragsanalyse und Arbeitsplanung: 20%
- Produktionstechnik: 10%
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Die Bereitstellung des praktischen Prüfungsmaterials ist Aufgabe des Ausbildungsbetriebes, die Bereitstellungsunterlagen finden Sie unter folgendem Link: Bereitstellungsunterlagen
7. Wie lauten die Bestehensregeln?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens “ausreichend” und
- in keinem Prüfungsbereich mit “ungenügend”
bewertet worden sind
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als “ausreichend” bewerteten Prüfungsbereiche “Auftrags- und Funktionsanalyse, “Fertigungs- und Montagetechnik” sowie “Wirtschafts- und Sozialkunde” durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
Fortsetzung der Berufsausbildung
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik kann in der
- Fachrichtung Montagetechnik in einem der Ausbildungsberufe Fertigungsmechaniker/in sowie Industriemechaniker/in,
- Fachrichtung Konstruktionstechnik in einem der Ausbildungsberufe Anlagenmechaniker/in, Konstruktionsmechaniker/in sowie Metallbauer/in in der Fachrichtung Konstruktionstechnik,
- Fachrichtung Zerspanungstechnik in einem der Ausbildungsberufe Zerspanungsmechaniker/in sowie Feinwerkmechaniker/in im Schwerpunkt Zerspanungstechnik,
- in der Fachrichtung Umform- und Drahttechnik im Ausbildungsberuf Stanz- und Umformmechaniker/in
nach den Vorschriften dieser Berufe ab dem dritten Ausbildungsjahr fortgesetzt werden.
8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
- Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung
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50 %
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Rücktritt nach Beginn der Prüfung
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100 %
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Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.
10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.
11. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Jessika Burisch unter der Tel.-Nr. 030 31510-419 oder per E-Mail: jessika.burisch@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 08/2024