Prüfung Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik
Die Abschlussprüfung Teil 1 und die Abschlussprüfung Teil 2 im Beruf “Elektroniker für Informations- und Systemtechnik” beinhaltet einen schriftlichen Prüfungstag und ein bis zwei praktische Prüfungstage.
- 1. Prüfungstermine in Berlin
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie läuft die Prüfung ab?
- 7. Wie lauten die Bestehensregeln?
- Zusatzqualifikationen
- 8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 11. Was kostet mich die Prüfung?
- 12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Prüfungstermine in Berlin
Hier finden Sie die schriftlichen Prüfungstermine: schriftliche Prüfungstermine
Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr
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Anmeldeschluss 15.11.
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Herbst
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Anmeldeschluss 15.05.
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Die praktischen Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und finden vor der schriftlichen Prüfung statt.
Abschlussprüfung Teil 2
Sommer
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Anmeldeschluss 01.02.
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Winter
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Anmeldeschluss 01.09.
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Praktische Abschlussprüfung
Die praktischen Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.
Die praktischen Prüfungstermine der Abschlussprüfung Teil 1 finden vor der schriftlichen Prüfung statt.
Im Sommer finden die praktischen Prüfungen in der Regel vor und nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die praktischen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart).
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung “Elektroniker/-in für Informations- und Systemtechnik” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Abschlussprüfung Teil 1 (i.d. Regel vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres)
Die schriftliche Prüfung beträgt 90 Minuten.
Die praktische Prüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen (höchstens 10 Minuten) umfasst und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet.
Max. 8 Stunden
Die Bereitstellung des praktischen Prüfungsmaterials ist Aufgabe des Ausbildungsbetriebes, die Bereitstellungsunterlagen finden Sie unter folgendem Link: Bereitstellungsunterlagen
Für den Nachweis der elektrischen Sicherheit, müssen Sie zwingend den ausgefüllten Unterweisungsnachweis zur praktischen Prüfung mitbringen.
Gewichtung
Die Abschlussprüfung Teil 1 fließt mit 40% in das Gesamtergebnis ein.
Abschlussprüfung Teil 2
schriftlich
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
- Systementwurf: 105 Minuten
- Funktions- und Systemanalyse: 105 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
In der praktischen Abschlussprüfung Teil 2 gibt es die Wahlmöglichkeit zwischen der bundeseinheitlichen PAL-Aufgabe und einem betrieblichen Auftrag.
PAL-Aufgabe – Praktische Aufgabe
Die praktische Aufgabe beinhaltet
Die praktische Aufgabe beinhaltet
- Vorbereitung (8 Stunden)
- Information, Planung, Durchführung, Kontrolle- incl. Nachbereitung (6 Stunden)
- begleitendes Fachgespräch darüber (höchstens 20 Minuten)
PAL-Aufgabe – Praktische Aufgabe
Die praktische Aufgabe beinhaltet
Die praktische Aufgabe beinhaltet
- Vorbereitung (8 Stunden)
- Information, Planung, Durchführung, Kontrolle- incl. Nachbereitung (6 Stunden)
- situatives Fachgespräch (höchstens 20 Minuten)
Die Bereitstellung des praktischen Prüfungsmaterials ist Aufgabe des Ausbildungsbetriebes, die Bereitstellungsunterlagen finden Sie unter folgendem Link: Bereitstellungsunterlagen
Für den Nachweis der elektrischen Sicherheit, müssen Sie zwingend den ausgefüllten Unterweisungsnachweis zur praktischen Prüfung mitbringen.
Betrieblicher Auftrag
Hinweise und Dateien finden sie auf dieser Seite unter “Weitere Informationen” an der Seite
Der Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrages muss von dem Auszubildenden in Papierform bei der IHK Berlin eingereicht werden.
Nach Genehmigung des Projektantrages durch den Prüfungsausschuss muss der betriebliche Auftrag dann selbständig vom Prüfling durchgeführt und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert werden. Auf Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen wird ein Fachgespräch durchgeführt.
Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags beträgt 20 Stunden, für das Fachgespräch höchstens 30 Minuten.
Gewichtung
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 40 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 60 Prozent gewichtet.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses des Teils 2 der Abschlussprüfung sind der Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit 50 Prozent, die Prüfungsbereiche Systementwurf sowie Funktions- und Systemanalyse mit je 20 Prozent und der Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent zu gewichten.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- im Gesamtergebnis nach Absatz 2 sowie
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag und
- im Gesamtergebnis der Prüfungsbereiche Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
In zwei der Prüfungsbereiche nach Nummer 3 müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem dritten Prüfungsbereich nach Nummer 3 dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.
7. Wie lauten die Bestehensregeln?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
- im Gesamtergebnis der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 mindestens „ausreichend“
- in mindestens zwei der drei Prüfungsbereiche der schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 mit “ausreichend” und
- in keinem Prüfungsbereich der Abschlussprüfung Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Die Prüfungsbereiche Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde sind auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen müssen gem. §49 Abs. 1 BBiG gesondert geprüft und bescheinigt werden. Sie sind dementsprechend von den Abschlussprüfungen getrennt zu beurteilen. Das Ergebnis der Abschlussprüfung bleibt von dem Ergebnis der Zusatzqualifikationen unberührt.
Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft.
Die Anmeldung zur Prüfung der Zusatzqualifikation muss spätestens mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgen. Die Prüfung der Zusatzqualifikation findet im Rahmen von Teil 2 der Abschlussprüfung statt. Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung der Zusatzqualifikation ist die Zulassung zur Abschlussprüfung Teil 2 und die Vermittlung der Inhalte.
Es können auch mehrere Zusatzqualifikationen vermittelt bzw. erworben werden. Für jede Zusatzqualifikation ist eine separate Prüfung zu absolvieren.
In der Prüfung wird mit dem Prüfling zu jeder vermittelten Zusatzqualifikation ein fallbezogenes Fachgespräch, Dauer höchstens 20 Minuten, geführt.
Zur Vorbereitung auf das jeweilige fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen.
Zu der praxisbezogenen Aufgabe hat der Prüfling einen Report zu erstellen. In dem Report hat er die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis der praxisbezogenen Aufgabe zu beschreiben und den Prozess, der zu dem Ergebnis geführt hat, zu reflektieren (Bewertung des Prozesses und des Ergebnisses).
8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
- Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung
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50 %
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Rücktritt nach Beginn der Prüfung
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100 %
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Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.
10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.
11. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Jessika Burisch unter der Tel.-Nr. 030 31510-419 oder per E-Mail: jessika.burisch@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.