Prüfung Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik
- 1. Prüfungstermine in Berlin
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie läuft die Prüfung ab?
- 7. Wie lauten die Bestehensregeln?
- 8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 11. Was kostet mich die Prüfung?
- 12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Prüfungstermine in Berlin
2024
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr 2024
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13.03.2024 (Anmeldeschluss 15.11.2023)
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Herbst 2024
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nach Bedarf (Anmeldeschluss 15.05.2024)
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Praktische Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr 2024
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13.03. – 12.04.2024 (Anmeldeschluss 15.11.2023)
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Herbst 2024
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nach Bedarf (Anmeldeschluss 15.05.2024)
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Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2024
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14.05.2024 (Anmeldeschluss 01.02.2024)
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Winter 2024/2025
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03.12.2024 (Anmeldeschluss 01.09.2024)
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Praktische Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2024
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02.05. – 30.08.2024. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt.(Anmeldeschluss 01.02.2024)
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Winter 2024/2025
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02.12.2024 – 28.02.2025. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt.(Anmeldeschluss 01.09.2024)
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2025
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr 2025
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19.03.2025 (Anmeldeschluss 15.11.2024)
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Herbst 2025
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nach Bedarf (Anmeldeschluss 15.05.2025)
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Praktische Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr 2025
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19.03 – 17.04.2025. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 15.11.2024)
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Herbst 2025
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nach Bedarf (Anmeldeschluss 15.05.2025)
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Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2025
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13.05.2025. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.02.2025)
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Winter 2025/2026
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02.12.2025. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.09.2025)
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Praktische Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2025
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I5.05. – 29.08.2025. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.02.2025)
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Winter 2025/2026
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02.12.2025 – 27.02.2026. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt.(Anmeldeschluss 01.09.2025)
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2026
Schriftliche Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr 2026
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18.03.2026 (Anmeldeschluss 15.11.2025)
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Herbst 2026
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nach Bedarf (Anmeldeschluss 15.05.2026)
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Praktische Abschlussprüfung Teil 1
Frühjahr 2026
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18.03. – 17.04.2026. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 15.11.2025)
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Herbst 2026
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nach Bedarf (Anmeldeschluss 15.05.2026)
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Schriftliche Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2026
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05.05.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026)
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Winter 2026/2027
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01.12.2026 (Anmeldeschluss 01.09.2026)
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Praktische Abschlussprüfung Teil 2
Sommer 2026
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04.05. – 31.08.2026. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt. (Anmeldeschluss 01.02.2026)
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Winter 2026/2027
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01.12.2026 – 26.02.2027. Der genaue Termin wird vom Prüfungsausschuss festgelegt.(Anmeldeschluss 01.09.2026)
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Die praktischen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor den Sommerferien statt.
Die praktischen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar/Februar statt.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart).
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Elektroniker für Automatisierungstechnik” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail. Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie im Onlineportal einsehen.
Abschlussprüfung Teil 1 (i.d. Regel vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres)
Schriftliche Abschlussprüfung
- Schriftliche Aufgabenstellungen 90 Minuten
- Planungsaufgabe 90 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
Die Prüfungszeit der Arbeitsaufgabe beträgt 1,5 Stunden Planung (wird am Tag der schriftlichen Prüfung durchgeführt) und die Durchführung/Kontrolle 5 Stunden inkl. des situativen Fachgesprächs von höchstens 10 Minuten.
Gewichtung
Die Abschlussprüfung Teil 1 fließt mit 40% in das Gesamtergebnis ein. Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
- Schriftliche Aufgabenstellungen: 20%
- Praktische Arbeitsaufgabe: 20%
Abschlussprüfung Teil 2
Schriftliche Abschlussprüfung
- WiSo 60 Minuten
- Systementwurf 120 Minuten
- Funktions- und Systemanalyse 120 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
In der praktischen Abschlussprüfung Teil 2 gibt es die Wahlmöglichkeit zwischen der bundeseinheitlichen PAL-Aufgabe und einem betrieblichen Auftrag.
PAL-Aufgabe: die Prüfungszeit des Arbeitsauftrags beträgt für die Vorbereitung 8 Stunden und die Durchführung 6 Stunden inkl. des situativen Fachgesprächs von höchstens 20 Minuten. Die dazu benötigten Bereitstellungunterlagen werden dem Ausbilder per E-Mail zum Prüfungstermin zugeschickt.
Betrieblicher Auftrag: der betriebliche Auftrag wird vom Ausbildungsbetrieb ausgewählt. Der Antrag für den betrieblichen Auftrag muss vom Auszubildenden im Onlineportal eingereicht werden. Nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss muss der betriebliche Auftrag dann selbständig vom Prüfling durchgeführt und dokumentiert werden. Auf Grundlage der Dokumentation wird dann ein Fachgespräch durchgeführt. Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags beträgt 18 Stunden, für das Fachgespräch höchstens. 30 Minuten.
Gewichtung
Die Abschlussprüfung Teil 2 fließt mit 60% in das Gesamtergebnis ein. Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
- Systementwurf 12%
- Funktions- und Systemanalyse 12%
- WiSo 6%
- Praktische Aufgabe/Betrieblicher Auftrag 30 %
7. Wie lauten die Bestehensregeln?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag mit mindestens „ausreichend“,
- im Gesamtergebnis der Prüfungsbereiche Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse und in WiSo mit mindestens „ausreichend“
- in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche nach Nummer 3 mit mindestens „ausreichend“ und
- im dritten Prüfungsbereich nach Nummer 3 kein „ungenügend“ bewertet worden sind.
8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
- Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung
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50 %
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Rücktritt nach Beginn der Prüfung
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100 %
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Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit erforderlich. Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden, wenn die Prüfungsanmeldung innerhalb von zwei Jahren erfolgt. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.
10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.
11. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Madeleine Stallknecht unter der Tel.-Nr. 030 31510-489 oder per E-Mail: madeleine.stallknecht@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 06/2024