Prüfung Bühnenmaler und -plastiker/-in
Die Zwischen- und Abschlussprüfung beinhaltet einen schriftlichen Prüfungsteil und einen praktischen Prüfungsteil.
- 1. Prüfungstermine in Berlin
- 2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
- 3. Wer prüft mich?
- 4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wie läuft die Prüfung ab?
- 7. Wie lauten die Bestehensregeln?
- 8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- 9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
- 10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
- 11. Was kostet mich die Prüfung?
- 12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
1. Prüfungstermine in Berlin
Zwischenprüfung
Frühjahr | März/April (Anmeldeschluss 15.11.) |
Herbst | keine Zwischenprüfung |
Abschlussprüfung
Winter | keine Abschlussprüfung |
Sommer | Mai / Juni (Anmeldeschluss 01.02.) |
Die praktischen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor und nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der IHK Karlsruhe.
2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Bühnenmaler/plastiker/-in” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).
3. Wer prüft mich?
Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.
4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.
6. Wie läuft die Prüfung ab?
Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Zwischenprüfung (i.d. Regel vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres)
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden eine Arbeitsaufgabe sowie im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten die zur Arbeitsaufgabe gehörende Arbeitsplanung und Dokumentation bearbeiten. Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht: Ein Tier-, Pflanzen- oder geometrisches Ornament zeichnen, malen und plastisch gestalten
Schriftliche Abschlussprüfung
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
- Gestaltung: 120 Minuten
- Arbeitsplanung- und ausführung: 120 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 20 Stunden vier praktische Aufgaben nach Vorlagen ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen und die durchgeführte Aufgabe kontrollieren kann.
Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
- Prüfungsbereich Gestaltung: 50%
- Prüfungsbereich Arbeitsplanung und –ausführung: 30%
- Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 20%
7. Wie lauten die Bestehensregeln?
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Gestaltung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem Prüfungsbereich durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der schriftliche Teil der Prüfung hat gegenüber der mündlichen Prüfung das doppelte Gewicht.
8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?
- Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
- Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
- Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
- Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung | 50 % |
Rücktritt nach Beginn der Prüfung | 100 % |
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.
10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?
Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.
11. Was kostet mich die Prüfung?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).
12. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Jessica Schaefer unter der Tel.-Nr. 030 31510-839 oder per E-Mail: jessica.schaefer@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 06/2024