Bauzeichner/-in

Die Zwischenprüfung im Beruf “Bauzeichner/-in” hat einen schriftlich sowie einen praktischen Prüfungsteil. Die Abschlussprüfung beinhaltet einen schriftlichen Prüfungstag, zwei praktische Prüfungstage, sowie ein Fachgespräch.

1. Prüfungstermine in Berlin

2024
Zwischenprüfung
Frühjahr 2024 12.03.2024 (Anmeldeschluss 15.11.2023)
Herbst 2024 25.09.2024 (Anmeldeschluss 15.05.2024)
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2024 14.05.2024 (Anmeldeschluss 01.02.2024)
Winter 2024/2025 03.12.2024 (Anmeldeschluss 01.09.2024)
2025
Zwischenprüfung
Frühjahr 2025 19.03.2025 (Anmeldeschluss 15.11.2024)
Herbst 2025 24.09.2025 (Anmeldeschluss 15.05.2025)
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2025 13.05.2025 (Anmeldeschluss 01.02.2025)
Winter 2025/2026 02.12.2025 (Anmeldeschluss 01.09.2025)
2026
Zwischenprüfung
Frühjahr 2026 19.03.2026 (Anmeldeschluss 15.11.2025)
Herbst 2026 23.09.2024 (Anmeldeschluss 15.05.2026)
Schriftliche Abschlussprüfung
Sommer 2026 05.05.2026 (Anmeldeschluss 01.02.2026)
Winter 2026/2027 01.12.2026 (Anmeldeschluss 01.09.2026)
Die praktischen Abschlussprüfungen im Sommer finden in der Regel vor den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die praktischen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart).

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Bauzeichner/-in” ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 8992 KB). Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.

Zwischenprüfung (i.d. Regel vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres)
Die Zwischenprüfung besteht aus einer schriftlichen und praktischen Prüfung.
Der schriftlicher Prüfungsteil umfasst:
  • Technologische, mathematische und zeichnerische Inhalte Teil 1 und 2 (120 Minuten)
Der praktische Prüfungsteil besteht aus drei Teilen:
  • Praktische Aufgabe 1 - CAD-Technik (90 Minuten)
  • Praktische Aufgabe 2 - Konventionelle Technik (90 Minuten)
  • Praktische Aufgabe 3 - Bleistift-Zeichnung (60 Minuten)

Schriftliche Abschlussprüfung (Teil B)
Durch die Ausführung von Teil B der Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit, den Umweltschutz, qualitätssichernde Maßnahmen sowie Grundsätze der Kundenorientierung berücksichtigen, betriebliche Abläufe planen und umsetzen, Unterlagen auswerten sowie
Fachrichtung Architektur:
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (45 Minuten)
  • Baueingabe (90 Minuten)
  • Rohbau (75 Minuten)
  • Ausbau (75 Minuten)
Fachrichtung Ingenieurbau:
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: (45 Minuten)
  • Massivbau (90 Minuten)
  • Tragwerke (75 Minuten)
  • Stahl. und Holzbau (75 Minuten)
Fachrichtung Tief-, Straßen-, Landschaftsbau:
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: (45 Minuten)
  • Straßenbau (90 Minuten)
  • Ver- und Entsorgung (75 Minuten)
  • Landschaftsbau (75 Minuten)

Praktische Abschlussprüfung (Teil A)
Der Prüfling soll im Teil A der Prüfung in höchstens 14 Stunden zwei praktische Aufgaben nach seiner Auswahl, die sich auf ein Projekt beziehen sollen, bearbeiten. Mindestens eine Aufgabe ist rechnergestützt zu fertigen. Eine der Aufgaben ist zu dokumentieren sowie dem Prüfungsausschuss in einem Fachgespräch von höchsten 15 Minuten zu erläutern.

Gewichtung
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
  • schriftliche Prüfung Teil B 50%
  • praktische Prüfung Teil A 50%

Materialbereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb und Prüfungshinweise

Die Veröffentlichung erfolgt durch die PAL-Stuttgart:
Bitte laden Sie sich die entsprechenden Bereitstellungsunterlagen und Prüfungshinweise runter.

7. Wie lauten die Bestehensregeln?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  1. jeweils in den Prüfungsteilen A und B sowie innerhalb des Prüfungsteils B in mindestens zwei der fachbezogenen Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind,
  2. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden ist.
Der Prüfungsteil B ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in den einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 :1 zu gewichten.

8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?

  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
  • Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung 50 %
Rücktritt nach Beginn der Prüfung 100 %
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.

10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.

11. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).

12. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Maria Schulze unter der Tel.-Nr. 030 31510-336 oder per E-Mail: maria.schulze@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 08/2024