Prüfung Baustoffprüfer/-in

Die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung im Beruf “Baustoffprüfer” beinhaltet einen schriftlichen Prüfungstag und einen praktischen Prüfungstag.
Die Prüfung unterscheidet sich in den Prüfungsbereichen je nach Fachrichtung.

1. Prüfungstermine in Berlin

schriftliche Prüfungen immer erster Prüfungstag der bundeseinheitlichen PAL- Prüfungsterminen (Dienstag)
Zwischenprüfung
Frühjahr
Anmeldeschluss ist der 15.11.
Herbst
keine Zwischenprüfung
Abschlussprüfung Teil 2
Sommer
Anmeldeschluss ist der 01.02.
Winter
Anmeldeschluss ist der 01.09.
Praktische Abschlussprüfung
Die praktischen Prüfungstermine werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.
Die praktischen Prüfungstermine der Zwischenprüfung sind in der Regel im März, April.
Im Sommer finden die Prüfungstermine in der Regel vor und nach den Sommerferien statt. In seltenen Fällen auch in den Ferien.
Die praktischen Abschlussprüfungen im Winter finden in der Regel im Januar, Februar statt. In seltenen Fällen auch in den Winterferien.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart).

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Ausbildungsverordnung geregelt. Allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung der IHK Berlin. Weitere Informationen wie z.B. die Verordnung oder den Rahmenlehrplan finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Berufsbildung (bibb).

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei Prüferinnen und/oder Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen in gleicher Zahl und eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule mit.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn nicht außerordentlich hohe Fehlzeiten vermuten lassen, dass nicht alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden konnten. Des Weiteren stellt die Führung eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) eine Zulassungsvoraussetzung zur Zwischen – und Abschlussprüfung dar. Dieses wird bei der Prüfungsanmeldung im PDF-Format hochgeladen. Das Hochladen entfällt, wenn der Ausbildungsnachweis online im Portal geführt wird.
Externe Teilnehmende reichen ihren Antrag auf Prüfungszulassung mit den entsprechenden Anlagen bei der/dem zuständigen Prüfungskoordinatorin/Prüfungskoordinator ein. Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link.
Hinweise für Teilnehmende in einer Umschulung finden Sie auf unserer Internetseite.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Alle ausbildenden Unternehmen werden von der IHK Berlin per E-Mail aufgefordert, ihre Auszubildenden anzumelden. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich digital über unser Online-Portal. Weitere Hinweise finden Sie hier. Ist die Anmeldung durch das Unternehmen erfolgt, sind die Auszubildenden aufgefordert die Anmeldung abzuschließen.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die Einladung und eventuell erforderliche weitere Hinweise erhalten Sie per E-Mail.
Fachrichtungen:
  • Geotechnik
  • Mörtel- und Betontechnik
  • Asphalttechnik
Zwischenprüfung (i.d. Regel vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres)
Die Zwischenprüfung ist in allen Fachrichtungen identisch.
Die schriftliche Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbereichen
  • Baustofftechnologie: 90 Minuten
  • Prüftechnik und Labortechnologie: 90 Minuten
statt.
Die praktische Zwischenprüfung umfasst drei Arbeitsaufgaben die in insgesamt höchstens 5 Stunden durchgeführt werden müssen.
Abschlussprüfung
Die schriftliche Abschlussprüfung ist in allen Fachrichtung identisch
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 45 Minuten
  • Baustofftechnologie: 90 Minuten
  • Prüftechnik und Labortechnologie: 150 Minuten
Die Praktische Abschlussprüfung umfasst drei Arbeitsaufgaben in max. 7 Stunden inklusive eines max. 15 Minütigen Fachgesprächs das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann.
  • Allgemeine Aufgaben (Aufgabenstellung muss von allen Fachbereichen ausgeführt werden.)
  • Fachbereichs Aufgabe 1
  • Fachbereichs Aufgabe 2
Gewichtung in den Fachrichtungen
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
  • Wirtschafts- und Sozialkunde 20 %
  • Baustofftechnologie: 35 %
  • Prüftechnik und Labortechnologie: 45%
    • Schriftliche Abschlussprüfung 50%
  • Allgemeine Aufgaben 33,3%
  • Fachbereichs Aufgabe 1 33,3%
  • Fachbereichs Aufgabe 2 33,3%
    • praktische Abschlussprüfung 50%

7. Wie lauten die Bestehensregeln?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im schriftlichen und im praktischen Prüfungsteil jeweils mindestens “ausreichende” Leistungen erbracht wurden
  2. in zwei der Prüfungsbereiche der schriftlichen Prüfung müssen mindestens “ausreichende” Leistungen und
  3. in dem weiteren Prüfungsbereich der schriftlichen Prüfung darf keine “ungenügende” Leistungen erbracht worden sein
Auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses kann die Prüfung in max. 2 der schriftlichen Prüfungsbereiche durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

8. Wie erhalte ich das Prüfungsergebnis?

  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 10 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar.
  • Sofern das Prüfungsverfahren erfolgreich beendet wurde, erhalten Sie nach der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung und nach der Abschlussprüfung Ihr IHK-Prüfungszeugnis. Die ausbildenden Unternehmen erhalten ebenfalls eine Information über das Ergebnis.
  • Sollte die Abschlussprüfung nicht erfolgreich gewesen sein, erhalten Sie einen Nicht-Bestanden-Bescheid.
  • Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.

9. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktritts richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt schriftlich – gern per E-Mail – erfolgen muss.
Rücktritt vor Beginn der Prüfung
50 %
Rücktritt nach Beginn der Prüfung
100 %
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Nehmen Sie ohne wichtigen Grund nicht teil, wird die Prüfung mit „0“ Punkten bewertet. Die Prüfungsgebühr ist, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, erneut fällig.

10. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig.

11. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 474 KB) der IHK Berlin. Hier finden Sie die Höhe der Gebühren nach Berufen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 174 KB).

12. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für alle Ihre Fragen rund um diese Prüfung steht Ihnen unsere Prüfungskoordinatorin Nicole Engelmann unter der Tel.-Nr. 030 31510-576 oder per E-Mail: nicole.engelmann@berlin.ihk.de gerne zur Verfügung.
Stand 08/2024