Standortpolitik

Wirtschaftsverkehr im Mobilitätsgesetz

Als Mitglied des Mobilitätsbeirats der SenUVK hat die IHK Berlin sich im Gesamtinteresse der Berliner Wirtschaft intensiv in die Erarbeitung des Mobilitätsgesetzes eingebracht. Im Juni 2018 wurden die ersten drei Teile beschlossen. Ein vierter Teil zum Fußverkehr wird inzwischen im Abgeordnetenhaus diskutiert. Die IHK Berlin hat immer darauf gedrängt, dass auch der Wirtschaftsverkehr entsprechend seiner Bedeutung für die Stadt berücksichtigt wird.  
Dass zwei Jahre nach Inkrafttreten des Berliner Mobilitätsgesetzes endlich Eckpunkte eines Abschnitts zum Wirtschaftsverkehr vorliegen, ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem vollständigen Gesetz. Der Zeitverzug ist jedoch enorm und darf nicht noch weiter anwachsen! Nur die gleichzeitige Regelung von Rad- und Lieferverkehr kann ein sicheres Neben- und Miteinander im Verkehrssystem gewährleisten.
Die vorliegenden Eckpunkte werden weder inhaltlich noch strukturell der wachsenden Bedeutung des Wirtschaftsverkehrs gerecht. Zwar finden sich wesentliche Anforderungen eines nachhaltigen Wirtschaftsverkehrs unter den Stichworten Lieferzonen, Mikro-Depots und Austauschplattform in den ersten drei Eckpunkten wieder. Zentrale Regelungen, um die Funktionsfähigkeit und die Effizienz des Wirtschaftsverkehr auch zukünftig zu gewährleisten, fehlen bisher jedoch.
Dazu gehören:
  • die Verbesserung der Erreichbarkeit von Gewerbestandorten,
  • die Erleichterung des Wirtschaftsverkehrs an Knotenpunkten durch Koordinierung der Lichtsignalsteuerung und Bevorrechtigung an neuralgischen Punkten,
  • die Weiterentwicklung der für Berlin wichtigen Umschlagplätze zur Ver- und Entsorgung,
  • die bedarfsgerechte Zuteilung von Parkberechtigungen für Unternehmensfahrzeuge,
  • die Einrichtung zusätzlicher Übergabepunkte für Schwerlasttransporte und die Einsetzbarkeit von Verwaltungshelfern zu deren Begleitung.
Dazu hatten die Vertreter der Wirtschaft bereits in den Erarbeitungsprozess zum Eckpunktepapier konkrete Vorschläge in Form von Stellungnahmen und einen ersten Vorschlag für mögliche Paragrafen eingebracht. 
Damit das Gesetz zügig eine dringend benötigte positive Wirkung entfalten kann, muss auf dieser Basis zunächst ein eigenes Kapitel „Wirtschaftsverkehr“ formuliert werden und die Themen MIV-Reduktion, Parkraummanagement und Neue Mobilität in ein anderes Kapitel ausgegliedert werden. Darüber hinaus müssen die künftigen Regelungen, damit sie gegenüber der bisherigen Situation einen Mehrwert entfalten können, konkretisiert, terminiert und vor allem quantifiziert werden!