Attraktiver Arbeitgeber sein

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Viele Unternehmen sind verunsichert, wenn es darum geht, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Doch besonders in Zeiten des Fachkräftemangels ist wichtig zu wissen, dass diese Menschen am richtigen Arbeitsplatz voll einsatzfähig sind. Sie arbeiten besonders engagiert und sind sehr zuverlässig. Inklusive und integrative Unternehmen positionieren sich außerdem als gesellschaftlich engagierte und damit attraktive Arbeitgeber.  Wir haben für Sie zusammengestellt, wie Sie Menschen mit Behinderung erfolgreich einstellen.

Wichtige Anlaufstellen und Förderprogramme

Wer schwerbehinderte Menschen beschäftigt, bekommt finanzielle Unterstützung und kompetente, umfangreiche Beratung und Begleitung durch die Arbeitsagentur, das Integrationsamt und seine Integrationsfachdienste. Diese sind für alle Fragen rund um das Thema „Schwerbehinderung und Beruf“ die richtigen Ansprechpartner – für Beschäftigte, Arbeitgeber und Selbstständige.

Angebote und Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA)

Beratung, Information und Unterstützung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Berlin:
  • zur Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte
  • zur Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte
  • zur Beschäftigungssicherung von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte
Niederschwellig, kostenlos und zeitlich unbegrenzt können alle Themen rund um Inklusion und Arbeitswelt erörtert und erläutert werden, wie z.B.
  • finanzielle Fördermöglichkeiten
  • Recruitingprozess
  • Arbeitsplatzberatung
  • Wegweisung und Infos zu den einzelnen Leistungsträgern
  • Fragen rund um die Ausgleichsabgabe
Für alle Unternehmen jeder Größe und Branche mit Firmensitz in Berlin:
Telefon: 030 536376-50
E-Mail: eaa-berlin@faw.de
Link zur Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber

Angebote der Agentur für Arbeit

  • Ausbildungszuschuss für Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen: Zuschuss für die gesamte Dauer der betrieblichen Ausbildung
  • Probebeschäftigung: Übernahme des Arbeitsentgelts und der Sozialversicherungsbeiträge für bis zu drei Monate
  • Eingliederungszuschuss für Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen sowie besonders betroffene schwerbehinderte Menschen: Zuschuss zu den Lohnkosten
  • Technische Hilfen: Arbeitsplatzausstattung die wegen Art oder Schwere der Behinderung zur Berufsausübung erforderlich ist
  • Sonstige Hilfen: Kfz-Hilfe, Arbeitsassistenz
  • Ansprechpartner: Arbeitgeberservice oder kostenlose Arbeitgeberhotline unter Telefon 0800 4555520

Aufgaben und Angebote des Integrationsamts

  • Behindertengerechte Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (hier steht ein technischer Fachdienst zur Verfügung)
  • Finanzielle Zuschüsse für die Neuschaffung und Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Mitarbeiter/-innen
  • Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber bei Minderleistung von schwerbehinderten Mitarbeitern/-innen oder wenn eine Betreuung am Arbeitsplatz erforderlich ist
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Ausgleichsabgabe

Angebote der Integrationsfachdienste

  • Passgenaue Vermittlung behinderter Arbeitskräfte, Beratung bei Auswahl und Einarbeitung
  • Beratung über finanzielle Zuschüsse bei Einstellung schwerbehinderter Menschen
  • Beratung und Unterstützung bei Leistungsschwierigkeiten, längerer Erkrankungen, Konflikten am Arbeitsplatz, sozialen Anpassungsproblemen, Kommunikationsschwierigkeiten, Abmahnungen, drohender Kündigung

Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung

Junge Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, haben die Möglichkeit, eine angepasste Fachpraktiker-Ausbildung zu absolvieren. Außerdem können sie einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen erhalten. Lesen Sie dazu hier.

Rechtliche Hinweise

Schwerbehinderten Menschen kommt im Arbeitsleben eine Reihe von besonderen Schutzvorschriften zugute. Wir informieren Sie hier, was bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu beachten ist.

Hilfreiche Informationen

  • REHADAT ist ein Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung – getragen von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, den Integrationsämtern, der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vielen weiteren Organisationen. Informiert wird zu Aspekten wie Hilfsmittel, Praxisbeispiele, Rechtliches, Kontaktdaten, Literatur, Forschung, Statistik, Werkstätten, Ausgleichsabgabe und Weiterbildung.
  • Die Internetplattform „Inklusion gelingt!“ bietet den Unternehmen Handlungsempfehlungen, eine Übersicht der Förderinstrumente, zahlreiche Kontaktadressen wichtiger Dienstleister und Behörden, Praxisbeispiele, Publikationen und Veranstaltungshinweise. Sie wird betrieben von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft DIHK, BDA und ZDH und ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt.
  • Das Dossier „Inklusion gestalten“ des  Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung KOFA enthält Informationen, Handlungsempfehlungen und Checklisten zu den Themen Kontakt und Rekrutierung, Ausbildung sowie Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
  • Mit Workshop- und Beratungsangeboten, Leitfäden mit praktischen Tipps für unterschiedliche Zielgruppen, Porträts von Rollenmodellen, und Experten-Listen will das Projekt “JOBinklusive” der Sozialhelden e.V. die Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung fördern.