Folge 16: Rechtsorientierung Internationale Fachkräfte
Internationale Fachkräfte nach Berlin holen ist gar nicht so leicht. Das sollten Sie als Berliner Unternehmerin bzw. Unternehmer wissen.
Fachkräfte aus dem EU-Ausland inklusive Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz haben ungehinderten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie sind in Sachen Erwerbstätigkeit mit den deutschen Staatsbürgern gleichgestellt. Und sie brauchen auch kein Visum oder anderen Aufenthaltstitel. Wenn Ihre künftigen Fachkräfte aus sogenannten Drittstaaten kommen, also aus Staaten, die nicht zum europäischen Wirtschaftsraum gehören, ist es etwas komplizierter…
Die beiden Experten in Folge 16
- Maxim Kempe ist Rechtsreferent für Business Immigration & Arbeitsmigration bei der IHK Berlin
- David Kremers von Berlin Partner gehört ebenfalls zum Business Immigration Service.
Tipps aus Folge 16: Rechtsorientierung Internationale Fachkräfte
Drei Grundvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland
- Es muss ein konkretes Arbeitsangebot vorliegen – also von Ihnen als Arbeitgeber / Arbeitgeberin.
- Die Fachkraft darf nicht zu schlechteren Bedingungen beschäftigt werden als die Angestellten im Inland/Deutschland. Das gilt für die Bezahlung, Urlaub oder Arbeitszeiten.
- Die Fachkraft ein Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikation durchlaufen.
Drei Aufenthaltstitel für internationale Fachkräfte
- Aufenthaltserlaubnis für Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss.
- Blaue Karte EU für Hochqualifizierte. Dazu zählen vor allem Akademiker.
- Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten für Berufserfahrene.
Mehr als drei Linktipps zu Artikeln der IHK Berlin oder weiterführenden Informationen
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