Sog. Ausbildungsplatzumlage geht an Realität des Ausbildungsmarktes vorbei
Berlin plant die Einführung einer sog. Ausbildungsplatzumlage, falls bis Ende 2025 keine 2.000 zusätzlichen Ausbildungsverträge geschaffen werden können. Die IHK Berlin teilt das gemeinsame Ziel, Ausbildung zu stärken, hält eine eine solche Strafabgabe aber für das falsche Instrument:
- Die Forderung nach einer sog. Ausbildungsplatzumlage basiert auf einer unvollständigen Datengrundlage, nämlich der Beratungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie ist unvollständig, führt nur Plätze von rund 75 Prozent der IHK-Unternehmen auf, die auch explizit gemeldet werden und einen proaktiven Vermittlungsauftrag verteilen. Zudem sind einige zentrale Berufe explizit ausgenommen. Hierunter gerade auch Plätze in systemrelevanten Berufen, wie Pflege, Erziehung, Polizei und Feuerwehr.
- Eine Strafabgabe wird nicht mehr Ausbildungsverträge schaffen, wenn das Passungs- und Matching-Problem weiterhin ungelöst bleibt. Die absolute Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze in der BA-Statistik hat sich in den letzten 10 Jahren verdreifacht.
- Eine Strafabgabe belastet Unternehmen und bestraft jene, die ausbilden wollen, aber keine Bewerberinnen und Bewerber finden. Hier droht insbesondere die Gefahr einer Umverteilung auf Kosten der kleinen und zugunsten der großen Unternehmen.
- Ihr Anreiz mehr auszubilden, verpufft in Anbetracht der Gesamtkosten der Ausbildung für Unternehmen, die durchschnittlich brutto bei rund 62.000 Euro pro Auszubildendem liegen. Es wird also eher Mitnahmeeffekte geben, um sich freizukaufen.
- Das Abwerben zwischen Nicht-Ausbildungsbetrieben und Ausbildungsbetrieben wird auch mit Strafabgabe nicht gelöst. Dies ist eine Frage der Attraktivität der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers.
- Es entstehen hohe Verwaltungs- und Personalbedarfe, die bei aktuell bereits 7.000 fehlenden Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sinnvoller eingesetzt werden sollten.