Nr. 3482874
Aus- und Weiterbildung

Ausbildungszeit und Urlaub

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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 26.03.2001 entschieden, dass die Verpflichtung zur Freistellung und Anrechnung für den Berufsschulunterricht auch die Pausen in der Berufsschule und die Wegezeiten zwischen Berufsschule und Betrieb beinhaltet.

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Gemäß § 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz hat die IHK auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.

Ausbildungsvertrag
© IHK Berlin

Ein Vertrag zur Berufsausbildung wurde geschlossen. Lesen Sie, was in der Probezeit zu beachten ist.

Information/Service

Eine Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen für jugendliche und erwachsene Auszubildende.

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Urlaubsrechner und Erläuterungen zum gesetzlichen oder tariflichen Urlaub für Auszubildende.

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Eine junge Mutter recherchiert am Smartphone, während das Kind im Hintergrund spielt © Westend61 / Maskot

Die Möglichkeit, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren, steht allen offen. Sie muss vertraglich zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem vereinbart werden. Um alle Inhalte einer vergleichbaren Vollzeitausbildung vermitteln zu können, werden Teilzeitausbildungen zwingend verlängert.

Verlängerung der Ausbildungszeit