Aus- und Weiterbildung

Fachpraktiker/-in für Nutzerbefragungen/-perspektiven

Informationen über den Ausbildungsberuf - Bewerbungen richten Sie bitte direkt an Betriebe.
  • Zulassungsvoraussetzungen/Personenkreis
Die Berufsausbildung zum Fachpraktiker/in für Nutzerbefragungen richtet sich gemäß § 66 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz in Verbindung mit § 79 Absatz 4 an behinderte Menschen, soweit für sie besondere Ausbildungsregelungen erforderlich sind.
  • Arbeitsgebiet
Fachpraktiker/in für Nutzerbefragungen/-perspektiven führen Befragungen mittels Fragebögen oder persönlichen Interviews durch.
·         Branchen und Betriebe
Als Einsatzbereich kommen Marktforschungsinstitute, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit eigener Marktforschung, Unternehmensberatungen, Werbeagenturen, Forschungseinrichtungen der empirischen Sozial- und Wirtschaftsforschung in Betracht.
  • Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:
1.Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4.Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
5.Datenschutz und Datensicherung,
6.planen, organisieren und steuern die Durchführung im Rahmen von Projektvorgaben,
7.wenden Methoden, Erhebungstechniken und Untersuchungstypen an,
8.recherchieren, beschaffen Daten und werten sie aus,
9.wirken an der Konzeption von Fragebögen und Gesprächsleitfäden mit,
10.bereiten Daten auf,
11.wenden Auswertungsverfahren an und führen Basisauswertungen durch,
12.bereiten Untersuchungsberichte und Präsentationen vor,
13.führen qualitätssichernde Maßnahmen durch und
14.wenden Informations- und Kommunikationssysteme an
  • Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre. Die Geltungsdauer der Regelung ist bis zu 31.12.2016 befristet.
  • Berufsschule
Die Berufsschule wird noch benannt
  • Information/Beratung:
Bitte wenden Sie sich an die Ausbildungsberaterin Frau Ines Janoszka, Telefon: +49 30 31510-804364.