Nr. 18125

Trends und Informationen zum Einzelhandel

Seit 1. Juli 2024 gilt eine Anzeigepflicht für alle Unternehmen, die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Für Unternehmen, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Juli 2024 aufgenommen haben, gilt eine Übergangsfrist bis Ende Oktober 2024.

Recht und Steuern

Dieses Merkblatt erläutert das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in Nordrhein-Westfalen (LÖG-NRW). Eine bundeseinheitliche Regelung existiert seit der Aufhebung des Ladenschlussgesetzes im November 2006 nicht mehr.

Sonntagsöffnung

Aufgrund der anhaltenden Schwierigkeiten der Handelsstandorte mit einer rechtskonformen Beantragung und Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen, hatten sich die Industrie- und Handelskammern in NRW entschieden, ein verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag zu geben.

Tipps für den Umgang mit Falschgeld.

Dr.-Ing.Daria Stottrop
Geschäftsbereich International