Nr. 438
Recht und Steuern

Sachverständigenwesen

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Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid vom 7. September 2010.

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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt (insb. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Ingenieurkammern und Architektenkammern). Sie zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus.

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Vorschriften der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern (Versteigererordnung)

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Wer kann beurteilen, ob ein Computerprogramm richtig funktioniert, wie der technische Mangel an einer Maschine abgestellt werden kann, welchen Wert ein Grundstück, ein Fahrzeug oder ein Schmuckstück hat, wodurch ein Unfall verursacht wurde? Die Antwort lautet stets: Ein Sachverständiger.

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Die Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid kann Sachverständige für bestimmte Sachgebiete öffentlich bestellen und vereidigen. Für die Bestellung muss ein allgemeines Bedürfnis vorliegen. Daneben können auch Versteigerer, Handelschemiker, Probenehmer und andere sog. Handelshilfspersonen öffentlich bestellt und vereidigt werden.

Assessor Dr.Andreas Leweringhaus
Geschäftsbereich Starthilfe, Unternehmensförderung, Recht