Recht und Steuern

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Öffentliche Bestellung und Vereidigung
von Sachverständigen, Versteigerern und Handelshilfspersonen
Die Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid kann Sachverständige für bestimmte Sachgebiete öffentlich bestellen und vereidigen. Für die Bestellung muss ein allgemeines Bedürfnis vorliegen. Daneben können auch Versteigerer, Handelschemiker, Probenehmer und andere sog. Handelshilfspersonen öffentlich bestellt und vereidigt werden.
Voraussetzung der öffentlichen Bestellung
Die allgemeinen Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung ergeben sich aus der Sachverständigenordnung bzw. der Versteigererordnung der Kammer (Rubrik "Mehr zum Thema"). Der Bewerber muss eine berufliche Niederlassung im Bezirk der IHK haben und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.  Voraussetzung ist außerdem, dass der Bewerber persönlich geeignet und besonders sachkundig ist, die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet sowie über die erforderlichen Einrichtungen verfügt.
Antragstellung
Das Verfahren beginnt mit einem schriftlichen Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung, den der Bewerber bei der Kammer stellt. Diesem Antrag sind Unterlagen beizufügen, aus denen sich die Befähigung des Antragstellers ergibt, insbesondere ein Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise, Arbeitgeberzeugnisse, Bescheinigungen über den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, Veröffentlichungen etc. Außerdem sind Referenzen anzugeben, die über die Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet, für das die öffentliche Bestellung beantragt wird, gehört werden können. Darüber hinaus hat der Bewerber eine Reihe von zeitnahen Gutachten, die er auf dem beantragten Sachgebiet erstattet hat, sowie ein polizeiliches Führungszeugnis einzureichen. Dazu kommen schließlich einige Erklärungen des Antragstellers über seine wirtschaftlichen Verhältnisse. Von angestellten Bewerbern wird die schriftliche Erklärung des Arbeitgebers verlangt, dass dieser mit der Nebentätigkeit einverstanden ist und der Bewerber die zur Gutachtertätigkeit erforderliche Arbeits- bzw. Dienstbefreiung erhält.
Verfahren
Wer sich für die öffentliche Bestellung interessiert, sollte sich zunächst mit einfachem Schreiben, Fax oder E-Mail, in dem er seinen Wunsch und das angestrebte Sachgebiet kurz darstellt, an die
Industrie- und Handelskammer
Geschäftsbereich Recht und Fair Play
Heinrich-Kamp-Platz 2, 42103 Wuppertal
Fax: 0202/2490-499
mailto:c.haas@wuppertal.ihk.de
wenden. Er erhält dann die Antragsunterlagen. Im Anschluss daran empfiehlt sich in der Regel ein persönliches Gespräch bei der Kammer, in dem sich der Bewerber vorstellt und weitere Informationen erhält.
Mit dem Einreichen der Antragsunterlagen wird das eigentliche Verfahren eingeleitet. Der Antrag wird von der Kammer bearbeitet. Dabei wird er für eine erste Vorprüfung zunächst dem bei der Kammer eingerichteten Sachverständigenausschuss vorgelegt. In der Regel wird anschließend zum Zweck des Nachweises der besonderen Sachkunde ein Fachgespräch mit dem Bewerber geführt (siehe unten) sofern dieser seine Sachkunde nicht durch andere Befähigungsnachweise darlegen kann. Liegen alle Voraussetzungen vor, wird der Antragsteller in einem Vereidigungstermin öffentlich bestellt und vereidigt. Die Bestellung wird auf fünf Jahre befristet und kann danach um jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden. 

Mit Urteil vom 01.02.2012 (8 C 24.11, s. unter "Downloads") hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass eine generelle Altersgrenze für Sachverständige - jedenfalls in den Sachgebieten, für die der Kläger in diesem Fall seine Bestellung begehrte: "EDV im Rechnungswesen und Datenschutz" und "EDV in der Hotellerie" - eine nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässige Benachteiligung wegen des Alters darstellt und deshalb unwirksam ist. Daher werden die Regelungen über Altersgrenzen allgemein nicht mehr angewandt.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung setzt voraus, dass der Bewerber nachweist, über eine besondere Sachkunde (das heißt über überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen auf dem gewünschten Sachgebiet) zu verfügen und Gutachten erstatten zu können. Daher muss der Bewerber die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen erfüllen, die von den Kammern für zahlreiche Sachgebiete erarbeitet worden sind. Diese Bestellungsvoraussetzungen können auf den Internet-Seiten des Instituts für Sachverständigenwesen (Rubrik "Externe Links" ) nachgelesen werden. In der Regel wird von der Kammer zur Überprüfung der Fachkunde des Antragstellers außerdem ein neutrales, überregional eingerichtetes Fachgremium eingeschaltet, das die eingereichten Gutachten des Bewerbers prüft und mit ihm ein Fachgespräch führt. Einige Fachgremien führen auch schriftliche Tests durch.
Wegen der besonderen Bedeutung des Amtes bedarf die öffentliche Bestellung und Vereidigung einer besonders intensiven Prüfung. Deshalb werden vom Bewerber zahlreiche Unterlagen und Nachweise verlangt. Da außerdem verschiedene Gremien einzuschalten sind, kann sich die Dauer des Verfahrens – je nach Situation – einige Monate hinziehen.
Kosten
Für die Bearbeitung der Anträge erhebt die IHK Gebühren nach Maßgabe ihrer Gebührenordnung (zur Zeit 800 Euro für Sachverständige und Versteigerer; 400 Euro für Probenehmer und andere Handelshilfspersonen). Außerdem hat der Bewerber die durch die Einschaltung des Fachgremiums entstehenden Kosten (etwa 1.000 bis 2.000 Euro) zu ersetzen.
Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte die Antragsformulare für Sachverständige oder Versteigerer/innen. (unter "Weitere Informationen").