Recht und Steuern

Benennung und Listen von Sachverständigen

Benennung und Listen von Sachverständigen

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt (insb. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Ingenieurkammern und Architektenkammern). Sie zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft.

Sachverständige werden zum Beispiel gebraucht, wenn
  • es um eine unabhängige fachliche Beratung oder Information geht,
  • ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt werden soll,
  • der Wert eines Grundstücks, eines Kraftfahrzeugs, einer Maschine oder einer anderen Sache festzustellen ist,
  • Schäden an Gegenständen beurteilt werden sollen,
  • ein fachlicher Streit geklärt werden muss
  • oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes festgestellt werden soll.
Allein von Industrie- und Handelskammern sind zur Zeit über 7.600 Sachverständige für über 230 Sachgebiete bestellt. Das bundesweite IHK-Sachverständigenverzeichnis und die bundeseinheitliche Sachverständigen-Datenbank des Handwerks finden Sie unter "Weitere Informationen".

Die Daten von öffentlich bestellten Sachverständigen können Sie aber auch bei Ihrer IHK telefonisch erfragen.