Nr. 2037
Recht und Steuern

Geschäftsbezeichnung

Recht und Steuern

Unternehmensbezeichnungen sind Namen, die der Inhaber zur Bezeichnung des Unternehmens, des Geschäfts oder seiner Produkte verwendet, um sich vom Wettbewerb abzugrenzen.

Recht und Steuern

Das Handelsrecht unterscheidet zwischen Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind (Kaufleute), und solchen, die nicht eingetragen sind (Kleingewerbetreibende).

Assessor Dr.Andreas Leweringhaus
Geschäftsbereich Starthilfe, Unternehmensförderung, Recht