Nr. 2689232
International

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt: Die Abfrage der Steuer-ID im Zusammenhang mit der Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen ist rechtens. Zulässig sei laut dem Urteil vom 16. Januar 2019 die Abfrage aber nur für einen deutlich eingeschränkten Personenkreis. Demnach ist die Abfrage der Steuer-ID zulässig für folgende Personen: das für Zollangelegenheiten zuständige Mitglied der Geschäftsleitung und den Zollbeauftragten. Damit hat das Urteil die ursprüngliche flächendeckende Abfrage der Steuer-ID durch die Zollverwaltung deutlich entschärft.

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