Seit dem 1. Mai 2016 findet der Zollkodex der Union (kurz: UZK) volle Anwendung. Er ersetzt damit den bis dahin geltenden Zollkodex der Gemeinschaften (ZK) und dessen Durchführungsverordnung (ZK-DVO).
Leitlinien zum UZK (Link: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_code/union_customs_code/ucc/guidance_en.htm)
Die Europäische Kommission hat auf ihrer Website neue Leitlinien zum Unionszollkodex veröffentlicht. Die Leitlinien haben lediglich erläuternden Charakter. Die Zollgesetzgebung hat Vorrang vor den Inhalten der Leitlinien und sollte immer zusätzlich herangezogen werden.