Nr. 4473
Innovation und Umwelt

Gewässerschutz

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Seit 1930 gestaltet der Wupperverband die Zukunft des Wassers im Wuppergebiet

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Der BRW steht als wichtiger Akteur in der regionalen Wasserwirtschaft mit großem Engagement für die Interessen der Gemeinschaft ein

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Die Broschüre der IHKs in Nordrhein-Westfalen "Management von Hochwasser und Starkregen" zeigt Möglichkeiten der Absicherung und Vorbeugung. Weitere regionale Informationen liefern zum Beispiel die Starkregengefahrenkarten für Wuppertal.

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In NRW werden die Überschwemmungsgebiete von hochwassergefährdeten Gewässern rechnerisch ermittelt und durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt beziehungsweise vorläufig gesichert.

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Die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG, WR-RL) ist im Dezember 2000 in Kraft getreten und durch Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (§ 27 WHG) in deutsches Recht umgesetzt worden. Ziel der WRRL ist es, dass sich alle Flüsse, Seen und das Grundwasser (§ 47 WHG) in einem guten ökologischen und chemischen Zustand befinden.

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Durch die Änderung des Landeswassergesetzes wird der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Gesetz festgeschrieben und gleichzeitig werden Wasserrechtsverfahren entbürokratisiert.

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Das Umweltbundesamt hat drei Bekanntmachungen beziehungsweise Verwaltungsvorschriften im Bundesanzeiger veröffentlicht, die sich auf die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) beziehen.

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In Nordrhein-Westfalen müssen Grundstückseigentümer die auf ihrem Grundstück befindlichen Abwasserleitungen in bestimmten Fällen durch einen anerkannten Sachkundigen auf Zustand und Funktionsfähigkeit überprüfen lassen (§ 59 Abs. 4 Landeswassergesetz NRW). Die näheren Einzelheiten der Zustands- und Funktionsprüfung werden in der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw) geregelt.