Nr. 4473
Innovation und Umwelt

Gewässerschutz

Innovation und Umwelt

Die Broschüre der IHKs in Nordrhein-Westfalen "Management von Hochwasser und Starkregen" zeigt Möglichkeiten der Absicherung und Vorbeugung. Weitere regionale Informationen liefern zum Beispiel die Starkregengefahrenkarten für Wuppertal.

Innovation und Umwelt

In NRW werden die Überschwemmungsgebiete von hochwassergefährdeten Gewässern rechnerisch ermittelt und durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt beziehungsweise vorläufig gesichert.

Innovation und Umwelt

Die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG, WR-RL) ist im Dezember 2000 in Kraft getreten und durch Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (§ 27 WHG) in deutsches Recht umgesetzt worden. Ziel der WRRL ist es, dass sich alle Flüsse, Seen und das Grundwasser (§ 47 WHG) in einem guten ökologischen und chemischen Zustand befinden.

Innovation und Umwelt

Durch die Änderung des Landeswassergesetzes wird der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Gesetz festgeschrieben und gleichzeitig werden Wasserrechtsverfahren entbürokratisiert.

Innovation und Umwelt

Ein Großteil der Industrie-, Lager- oder Umschlagsanlagen in Deutschland fällt unter die Regelungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Innovation und Umwelt

Das Umweltbundesamt hat am 10. und. 15. August 2017 drei Bekanntmachungen beziehungsweise Verwaltungsvorschriften im Bundesanzeiger veröffentlicht, die sich auf die am 1. August 2017 in Kraft getretene AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) beziehen.

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In Nordrhein-Westfalen müssen Grundstückseigentümer die auf ihrem Grundstück befindlichen Abwasserleitungen in bestimmten Fällen durch einen anerkannten Sachkundigen auf Zustand und Funktionsfähigkeit überprüfen lassen (§ 59 Abs. 4 Landeswassergesetz NRW). Die näheren Einzelheiten der Zustands- und Funktionsprüfung werden in der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw) geregelt.