Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG, WR-RL) ist im Dezember 2000 in Kraft getreten und durch Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (§ 27 WHG) in deutsches Recht umgesetzt worden. Ziel der WRRL ist es, dass sich alle Flüsse, Seen und das Grundwasser (§ 47 WHG) in einem guten ökologischen und chemischen Zustand befinden.