Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG, WR-RL) ist im Dezember 2000 in Kraft getreten und durch Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (§ 27 WHG) in deutsches Recht umgesetzt worden. Ziel der WRRL ist es, dass sich alle Flüsse, Seen und das Grundwasser (§ 47 WHG) in einem guten ökologischen und chemischen Zustand befinden.
Verfahren
Der Weg zum angestrebten Ziel eines "guten Zustandes" für alle Oberflächenwasserkörper wird in drei Zyklen bis 2027 umgesetzt. Der dritte Zyklus startet 2022. Für jeden Zyklus werden Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne festgelegt. Als Grundlage der Maßnahmenprogramme dient eine vorhergegangene Bestandsaufnahme der Belastungen und die Gewässerbewertung.
Für die Umsetzung vor Ort werden aus den Maßnahmenprogrammen Umsetzungsfahrpläne entwickelt. Diese erarbeitet die Bezirksregierung Düsseldorf in Zusammenarbeit mit den Unteren Wasserbehörden. Viele weitere relevante Akteure wie Behörden, Wasserverbände, Betriebe, IHKs, Vereine und Umweltverbände werden beispielsweise an Runden Tischen bei der Erarbeitung der Maßnahmenprogramme und der Umsetzungsfahrpläne beteiligt.
Bedeutung für Unternehmen
Unternehmen können von den Maßnahmen unterschiedlich betroffen sein, welche zur Zielerreichung in den Maßnahmenprogrammen festgelegt werden. Die Auswirkungen können dabei sein: unter Umständen höhere Wassergebühren, Bauverbote an Gewässern, Einleitverbote für Abwasser, Auflagen für Querbauwerke, Auflagen für Genehmigungsverfahren oder Einschränkungen der Wassernutzung zum Beispiel für Kühlzwecke. Eine weitere mögliche Betroffenheit der Unternehmen ergibt sich daraus, dass durch die WRRL (beziehungsweise durch deren Tochterregelung, die UQN-RL) beim Thema Abwasser/Schadstoffe zunehmend neben die Emissionsbetrachtung (Abwasserverordnung) die Betrachtung aus Immissionssicht (Oberflächengewässerverordnung) tritt und damit die Anforderungen an die Betriebe drastisch verschärft werden können.
Aktuelles Verfahren zum 3. Bewirtschaftungszyklus
Die Bestandsaufnahme der Qualität der Gewässer erfolgte im Jahr 2019. Nach der Auswertung hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) im Frühjahr 2021 den Entwurf des 3. Bewirtschaftungsplans 2022-2027 für die Flussgebietseinheiten in NRW veröffentlicht. Betroffene Unternehmen hatten die Möglichkeit bis zum 22. Juni 2021 eine Stellungnahme zu den Entwürfen beim Ministerium abzugeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden aktuell gesichtet und an die zuständigen Behörden zur Prüfung und Beantwortung weitergeleitet. Die Ergebnisse fließen in die Überarbeitung der Dokumente für die endgültig zu verabschiedende Fassung des Bewirtschaftungsplans 2022-2027 ein. Die Veröffentlichung erfolgt am 22.12.2021.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden aktuell gesichtet und an die zuständigen Behörden zur Prüfung und Beantwortung weitergeleitet. Die Ergebnisse fließen in die Überarbeitung der Dokumente für die endgültig zu verabschiedende Fassung des Bewirtschaftungsplans 2022-2027 ein. Die Veröffentlichung erfolgt am 22.12.2021.
Für die Unternehmen im Bezirk der Bergischen IHK sind die Planungseinheiten Untere Wupper (PE_WUP_1000) und Obere Wupper (PE_WUP_1100) relevant. Für Rückfragen stehen wir gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.