Nr. 4430082

Circular Economy

Am 11. Februar 2025 ist die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 in Kraft getreten. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten wird sie zum 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten Gültigkeit erlangen. Erste wichtige neue Regelungen gelten bereits ab diesem Zeitpunkt. Weitere Bestimmungen treten mit individuellen Fristen schrittweise in Kraft.

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird ab 12. August 2026 wirksam. Leider sind zentrale Begriffe wie der "Erzeuger" von Verpackungen weiterhin umstritten. Die IHK empfiehlt ein pragmatisches Vorgehen.

Mit der Verordnung werden Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in Bezug auf Sensibilisierung und Produktanforderung zum 3. Juli 2021 umgesetzt. Im Fokus steht dabei die Kennzeichnung von Hygieneartikeln, Tabakprodukten und Getränkebechern aus Einwegkunststoff mit entsprechenden Bild- und Texthinweisen. Die EU-Kommission hat dafür einheitliche Logos bereitgestellt.

Der DIHK führte in den vergangenen Wochen eine Blitzumfrage zum Thema Rohstoffknappheit und Lieferschwierigkeiten durch. An der Umfrage beteiligten sich knapp ‎‎3.000 deutsche Unternehmen im In- und Ausland.

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat ein Hinweispapier für die neuen Regelungen im Versandhandel veröffentlicht. Elektronische Marktplätze haben eigene direkte Prüfpflichten und müssen kontrollieren, dass ihre Händler die verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Auch Fulfillment-Dienstleister müssen sicherstellen, dass sich ihre Auftraggeber rechtskonform verhalten.

Zum 1. Dezember 2021 geht mit "GRS eMobility" ein Rücknahmesystem an den Start, welches insbesondere Herstellern und Vertreibern von E-Bikes, E-Scootern und sonstigen Kleinfahrzeugen eine Lösung anbietet, um den Rücknahmepflichten nach dem Batteriegesetz nachzukommen. Ebenso wird die Rückgabe von Industriebatterien, wie etwa Lithiumbatterien aus E-Bikes, ermöglicht.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine Übersicht mit wesentlichen Fragestellungen, insbesondere rund um die Herstellerpflichten nach dem Batteriegesetz (BattG) veröffentlicht.

Wichtige Informationen für Unternehmen, die Abfälle sammeln und transportieren sowie Händler und Makler von Abfällen.

Spätestens ab Anfang Juni 2019 ist die neue Datenbank aller Entsorgungsfachbetriebe weitgehend vollständig. Abfallerzeuger können damit einfacher als bisher geeignete Entsorgungspartner für die Abholung ihrer Abfälle finden.