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Wirtschaft und Verantwortung - CSR und NAP

Viele Unternehmen, die heute und in Zukunft Erfolg haben wollen, setzen auf Nachhaltigkeit und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung. Nachhaltigkeit heißt vereinfacht, so zu wirtschaften, dass Menschen heute gut leben können, ohne den kommenden Generationen die Lebensgrundlage zu entziehen. Melden Sie sich an zur 3. Sitzung des IHK-Netzwerks Unternehmensverantwortung am Mittwoch, 20. Mai 2026.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeiner hat für den 23. Mai 2026 erstmals die Initiative „Der Ehrentag. Für dich. Für uns. Für alle.“ ins Leben gerufen. Der 23. Mai ist der Tag des Grundgesetzes und steht für die Werte, die unsere Gesellschaft tragen. Ziel der Initiative ist ein bundesweiter Mitmachtag, an dem Akteure aller Art eingeladen sind, sich in vielfältigen Aktionen für das Gemeinwohl zu engagieren als Zeichen des Zusammenhalts und der gemeinsamen Verantwortung.

Zum Jahresende 2025 gab es wichtige Weichenstellungen in der europäischen Nachhaltigkeitspolitik: Nachdem der Nachhaltigkeits-Omnibus zuletzt noch einmal zur Diskussion stand, findet das Ringen um Erleichterungen bei Nachhaltigkeitsberichterstattung und Lieferkettensorgfaltspflichten nun voraussichtlich ein Ende – und auch bei der EU-Entwaldungsverordnung soll es mehr Zeit und neue Spielräume für Unternehmen geben.

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Die EU-Kommission will die Bürokratie für Unternehmen abbauen. So wurden am 26. Februar sehr weitreichenden Änderungsvorschläge in Sachen CSRD, CSDDD und CBAM gemacht.

Am 9. Juni wurde die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt damit am 29. Juni 2023 in Kraft. Ab diesem Tag läuft die Umsetzungsfrist: Marktteilnehmer, das heißt Unternehmen, die Produkte auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, und Nicht-KMU-Händler müssen die Regeln ab dem 4. Quartal 2024 anwenden, KMU-Händler ab dem 2. Quartal 2025.

Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtetet die EU zukünftig weitaus mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht. Die Berichtsinhalte werden zudem mittels verbindlicher EU-Nachhaltigkeitsberichtstandards standardisiert. Zum Inhalt der CSRD haben wir unser Infoangebot für Sie erweitert.

Der CDR Award 2021 zeichnet erstmals Unternehmen und Organisationen aus, die sich für eine verantwortungsvolle Gestaltung der Digitalisierung einsetzen. Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2021

Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) e.V. die Broschüre “SDG-Wegweiser für kleine und mittlere Unternehmen” entwickelt. Das Ziel ist es, den Unternehmen einen Leitfaden an die Hand zu geben, wie sie Nachhaltigkeitsziele in die betriebliche Praxis integrieren können.

Das Merkblatt enthält relevante Hintergrundinformationen, erläutert inwiefern Unternehmen betroffen sind, und bietet einen Überblick über Maßnahmen, die aufgrund der formulierten Erwartungshaltung der Bundesregierung an die unternehmerische Sorgfalt bei der Achtung von Menschenrechten ergriffen werden sollten, sowie Unterstützungsangebote zur praktischen Umsetzung.

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Das Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns dient seit jeher als Grundlage für unternehmerisch verantwortliches Handeln. In Zeiten der Globalisierung muss das Vertrauen in verantwortungsvolles Wirtschaften gestärkt werden. Das Manage‎mentsystem Corporate Social Responsibility (CSR) unterstützt dabei.