Nr. 4398454

Vertragsrecht

Die neue Verbandsklage kommt Für das deutsche Recht wird durch die Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie eine neue Klageform für Verbandsklagen eingeführt, die sogenannte Abhilfeklage. Verbraucher und kleine Unternehmen können sich durch Eintragung in ein Verbandsklagenregister einem von einem Verband gegen Unternehmen geführten Prozess anschließen.