Nr. 4438164

Informationen für Ausbilder und Betriebe

Die Benennung von Ausbildern oder Ausbilderinnen ist vom Unternehmen oder der Institution über das IHK-Bildungsportal vorzunehmen. Die Kommunikation erfolgt hierbei rein digital.

Richtlinien über das Führen des schriftlichen Ausbildungsnachweises (Berichtsheft)