Ausbildungsbetrieb werden

Ist Ihr Betrieb als Ausbildungsstätte geeignet?

Eine qualifizierte Berufsausbildung stellt bestimmte Anforderungen an die Eignung des Ausbildungsbetriebs. Für die Eignung als Ausbildungsstätte ist vor allem die sachliche Ausstattung und personelle Besetzung eines Betriebs von Bedeutung:
  • Die Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein.
  • Für die Ausbildung muss qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. (§ 27 Abs. 1 BBiG)
Eine Ausbildungsstätte ist nach Art und Einrichtung für die Berufsbildung geeignet, wenn sie über alle Einrichtungen verfügt, die für die Berufsbildung benötigt werden. Dazu gehören je nach Ausbildungsberuf entsprechend ausgestattete Büroräume, Werkstätten, die üblichen Sozialräume. Eine Grundausstattung der benötigten Maschinen, Werkzeuge, Geräte, Wartungseinrichtungen ist unerlässlich.

Zur Eignung der Ausbildungsstätte gehört auch, dass die Zahl der Auszubildenden in angemessenem Verhältnis zur Zahl der betrieblichen Fachkräfte steht. Zu den Fachkräften zählen der Ausbildende, der bestellte Ausbilder und weitere Mitarbeiter, die selbst eine Ausbildung in der entsprechenden Fachrichtung genossen haben oder langjährige Berufserfahrung vorweisen.
Als Faustregel gilt ein Fachkräfteverhältnis von 3:1, d.h. pro drei Fachkräften ist ein Auszubildender möglich.
Eine Ausbildungsstätte, in der die in der Ausbildungsordnung geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten nicht im vollem Umfang vermittelt werden können, kann dennoch für die Ausbildung geeignet sein. Die fehlenden Ausbildungsinhalte müssen dann durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte ergänzt werden.

Die betriebliche Eignung zu überprüfen, ist Aufgabe der Ausbildungsberater Ihrer IHK.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Zur Klärung der betrieblichen Eignung steht Ihnen unser Team der Ausbildungsberater gerne zur Verfügung.
Um die Ausbildungsberechtigung prüfen zu können, bitten wir Sie das ASTA-Datenblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 145 KB) zu bearbeiten und beim jeweiligen Ausbildungsberater per Mail einzureichen.

In einem kostenfreien, persönlichen Vor-Ort-Gespräch stellen die Ausbildungsberater anschließend fest, ob alle Voraussetzungen für den Start in die Ausbildung erfüllt sind. Dabei werden insbesondere die Ausbildungsinhalte und der Ausbildungsvertrag besprochen. Darüber hinaus gibt es Zeit und Gelegenheit, auf alle Fragen einzugehen.
Nehmen Sie Kontakt auf - wir werden gemeinsam mit Ihnen den besten Weg zur Ausbildung finden.