Zweiradmechatroniker/-in

Ausbildungsdauer

3 ½ Jahre
Fachrichtungen:
  • Fahrradtechnik
  • Motorradtechnik

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Bedienen von Fahrzeugen und Systemen
  • Außerbetriebnehmen und Inbetriebnehmen von fahrzeugtechnischen Systemen
  • Messen und Prüfen an Systemen
  • Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten
  • Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen
  • Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
  • betriebliche und technische Kommunikation
  • Herstellen und Anpassen von Fahrrädern
  • Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten
  • Durchführen von Um- und Nachrüstarbeiten
  • Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen
  • Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
  • Durchführen von logistischen Maßnahmen
  • Verkauf von Waren und Dienstleistungen
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen

Berufliche Tätigkeitsfelder

Zweiradmechatroniker und Zweiradmechatronikerinnen arbeiten bei Fahrzeugherstellern, Handels- und Servicebetrieben in der Planung, Wartung, Prüfung, Diagnose, Instandsetzung, Aus- und Umrüstung und dem Verkauf von Fahrzeugen.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Für den Ausbildungsberuf der/des Zweiradmechatroniker/-in gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.
Zur Prüfung im Beruf Zweiradmechatroniker/-in ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.

Abschlussprüfung Teil 1

Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung findet im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag statt. Für den Prüfungsbereich Arbeitsauftrag bestehen folgende Vorgaben:

Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel festzulegen, Messungen und Beurteilungen durchzuführen, technische Unterlagen und Informationen zu beschaffen und zu nutzen, Ergebnisse zu dokumentieren,
  2. Wartungsvorgaben anzuwenden und den Zusammenhang von Technik, Arbeitsorganisation, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen sowie
  3. fachbezogene Probleme und deren Lösungen darzustellen, die fachlichen Hintergründe aufzuzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung des Arbeitsauftrags begründen zu können.
Für den Nachweis sind folgende Tätigkeiten auszuführen:
  • Prüfen der Funktion
    von lichttechnischen Einrichtungen,
    von mechanischen Bremsen und
    von Rahmen, Radaufhängung und Rädern oder von Kraftübertragungssystemen,
  • Warten von Fahrzeugen oder Baugruppen.
Der Prüfling soll
  • zwei Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen, durchführen; zu jeder Arbeitsaufgabe soll mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch geführt werden, das jeweils aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann, und
  • Aufgaben schriftlich bearbeiten, die sich auf die Arbeitsaufgaben beziehen.
Die Prüfungszeit beträgt
  • für die beiden Arbeitsaufgaben und das situative Fachgespräch 180 Minuten; innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch je Arbeitsaufgabe höchstens 10 Minuten dauern,
  • für die schriftlichen Aufgaben 120 Minuten.

Abschlussprüfung Teil 2

Fachrichtung Fahrradtechnik:

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Diagnose und Instandsetzungstechnik 180 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Für den Prüfungsbereich Kundenauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Arbeitsabläufe selbstständig zu planen, fachliche Hintergründe aufzuzeigen sowie Lösungswege zu begründen,
  2. Ersatzteile, Werkzeuge, Mess- und Prüfgeräte sowie Hilfsmittel unter Beachtung von technischen Regeln, Herstellerangaben und Kostenaufwand auszuwählen,
  3. Informationssysteme zu nutzen,
  4. Fahrräder und Systeme zu bedienen und zu erklären,
  5. elektronische Antriebssysteme außer Betrieb und in Betrieb zu nehmen,
  6. Systemfunktionen zu überprüfen, Diagnosesysteme einzusetzen, Fehler und Störungen zu diagnostizieren,
  7. Fahrräder und deren Systeme instand zu setzen und nachzurüsten sowie
  8. Ergebnisse zu dokumentieren.
Für den Nachweis sind folgende Tätigkeiten auszuführen:
  1. Instandhalten von Systemen und Anlagen der Fahrradtechnik, insbesondere durch Prüfen, Messen und Beurteilen sowie durch Ändern, Montieren, Demontieren und Einstellen von Fahrwerken, Antrieben oder Sicherheits- und Komfortsystemen, sowie
  2. Anpassen oder Umrüsten von Fahrradsystemen oder Herstellen eines Fahrrades aus Baugruppen.
Der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben bearbeiten und dokumentieren; zu jeder Arbeitsaufgabe soll mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch geführt werden, das jeweils aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann. Die Prüfungszeit beträgt fünf Stunden; innerhalb dieser Zeit sollen die situativen Fachgespräche insgesamt höchstens 20 Minuten dauern.
Für den Prüfungsbereich Beratung und Verkauf bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Kunden zielgruppen- und bedarfsgerecht zu beraten,
  2. Verkaufsgespräche zu führen,
  3. Dienstleistungsangebote des Betriebes darzustellen,
  4. Gesprächsführungstechniken situationsbezogen und systematisch anzuwenden sowie
  5. über Gewährleistung und Garantie zu informieren.
Der Prüfling soll in einer Gesprächssimulation ein Beratungs- und Verkaufsgespräch führen, die Prüfungszeit beträgt höchstens 20 Minuten.

Bestehensregelung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens „ausreichend“,
  4. in mindestens zwei der weiteren Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche Diagnose und Instandsetzungstechnik oder Wirtschafts- und Sozialkunde durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den gewählten Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Abschlussprüfung Teil 2

Fachrichtung Motorradtechnik:

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Fahrzeug- und Instandsetzungstechnik 120 Minuten
Diagnosetechnik 120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Für den Prüfungsbereich Kundenauftrag bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. Arbeitsabläufe selbstständig zu planen, fachliche Hintergründe aufzuzeigen sowie Lösungswege zu begründen,
  2. Ersatzteile, Werkzeuge, Mess- und Prüfgeräte sowie Hilfsmittel unter Beachtung von technischen Regeln, Herstellerangaben und Kostenaufwand auszuwählen,
  3. Informationssysteme zu nutzen,
  4. Kunden zu beraten,
  5. Fahrzeuge und Systeme zu bedienen und zu erklären,
  6. fahrzeugtechnische Systeme außer Betrieb und in Betrieb zu nehmen,
  7. Systemfunktionen zu überprüfen, Diagnosesysteme einzusetzen, Fehler und Störungen zu diagnostizieren,
  8. Fahrzeuge und deren Systeme instand zu setzen oder nachzurüsten sowie
  9. Ergebnisse zu dokumentieren.
Für den Nachweis sind folgende Tätigkeiten auszuführen:
  1. Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen der Ergebnisse, Erstellen eines Mess- und Prüfprotokolls sowie
  2. Instandsetzen von Fahrzeugsystemen oder Aus- und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen.
Der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben bearbeiten und dokumentieren; zu jeder Arbeitsaufgabe soll mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch geführt werden, das jeweils aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sechs Stunden; innerhalb dieser Zeit sollen die situativen Fachgespräche insgesamt höchstens 20 Minuten dauern.

Bestehensregelung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens „ausreichend“,
  4. in mindestens zwei der weiteren Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche Fahrzeug- und Instandsetzungstechnik, Diagnosetechnik oder Wirtschafts- und Sozialkunde durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.