Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangene Berufsausbildung

Der Antragsteller oder die Antragstellerin kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne vorangegangene Berufsausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Voraussetzungen sind unter anderem:
  • Wer die im Berufsbild des Ausbildungsberufes, in dem die Abschlussprüfung abgelegt werden soll, geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse erworben hat.
  • Wenn der Antragsteller eine betriebliche Praxis nachweist, die zu dem betreffenden Ausbildungsberuf in enger Beziehung steht.
  • Der Prüfungsanwärter hat Bescheinigungen über Dauer, Inhalt und Erfolg seiner betrieblichen Tätigkeit vorzulegen.