Werkstoffprüfer/-in | Fachrichtung: Systemtechnik
Ausbildungsdauer
3 1/2 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Überprüfen des Zustandes von Bauteilen, die in Anlagen oder technischen Systemen verbaut sind, vor Ort oder in Fertigungs- und Instandhaltungsabteilungen mit Hilfe zerstörungsfreier, aber auch zerstörender Prüfverfahren
- Planen, Organisieren und Koordinieren der Prüfaufträge einschließlich der Ermittlung und Beachtung der für den Prüfort einschlägigen Normen und Regelwerke, Prüfpläne und betrieblichen Bestimmungen sowie der räumlichen Gegebenheiten
- Abstimmen der Prüfungsvorbereitung und -durchführung mit Kunden, Auditoren Prüfaufsichtspersonal und Kollegen mit dem Ziel, die Prüfung möglichst störungsfrei in betriebliche Abläufe einzupassen
- Planen und Einrichten der Prüfarbeitsplätze einschließlich benötigter Hilfseinrichtungen und Sicherheitsvorkehrungen unter Beachtung der vor Ort relevanten Arbeitssicherheits- und Umweltschutzbestimmungen und betrieblichen Gegebenheiten
- Optimieren der Prüfbedingungen durch Auswahl geeigneter Hilfseinrichtungen
- Beachten spezifischer Anforderungen der Verfahren und der Werkstoffe
- Überprüfen, Kalibrieren und Warten von Prüf- und Hilfsmitteln
- Erfassen, Dokumentieren und Analysieren von Prüfergebnissen und Kennzeichnen von Anzeigen
- Vergleichen identifizierter Abweichungen und Fehler mit Fehlerkatalogen sowie Prüfstandards mit definierten Fehlern
- Bewerten der Prüfergebnisse in Abstimmung mit dem Prüfaufsichtspersonal
- Darstellen und Begründen von Prüfergebnissen vor Prüfaufsichtspersonal, Auditoren und Kunden
- Arbeiten im Team
Berufliche Tätigkeitsfelder
Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferinnen - Fachrichtung Systemtechnik arbeiten in Dienstleistungsunternehmen bzw. Unternehmen, die Prüfungen an wechselnden Einsatzorten im In- und Ausland durchführen. Typische Einsatzfelder sind branchenübergreifende Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen der chemischen und petrochemischen Industrie, des Fahrzeug-, Maschinen- und Schiffbau, Schienenfahrzeughersteller und -betreiber, Hersteller und Betreiber von Kraftwerken und Windkraftanlagen, Unternehmen der Luft- und Raumfahrt und des Bauwesens, sowie Unternehmen, die Werkstoffe und Erzeugnisformen herstellen.
Berufsschule
Staatliche Berufsschule Selb
Weißenbacher Straße 60, 95100 Selb
Tel.: 09287 8827700, Fax: 09287 88277119
E-Mail: info@bsz-selb.de
Weißenbacher Straße 60, 95100 Selb
Tel.: 09287 8827700, Fax: 09287 88277119
E-Mail: info@bsz-selb.de
Hinweise zur Prüfung
Zur Prüfung im Beruf Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferinnen - Fachrichtung Systemtechnik ist die Prüfungsform der “Gestreckten Abschlussprüfung” nach Ausbildungsordnung vorgesehen, welche aus den beiden auseinanderliegenden Prüfungen Teil1 und Teil2 gesteht.
Abschlussprüfung Teil 1
Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich Prüfverfahren. Für den Prüfungsbereich Prüfverfahren bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Prüfunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen,
- Prüf-, Mess- und Hilfsmittel auszuwählen und deren Einsatzfähigkeit festzustellen,
- Prüfteile werkstoff- und verfahrensspezifisch vorzubereiten und zu kennzeichnen,
- Prüfarbeitsplätze einzurichten; Prüfbedingungen sicherzustellen,
- Prüfverfahren durchzuführen, Messwerte und Ergebnisse zu erfassen und zu dokumentieren,
- Prüfprotokolle zu erstellen,
- fachliche Berechnungen durchzuführen,
- die fachlichen Hintergründe seiner Vorgehensweise und technologische Sachverhalte zu erläutern sowie
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und Qualitätsmanagement einzubeziehen;
Dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Zugversuch,
- Härteprüfung,
- Sichtprüfung,
- Eindringprüfung,
- Präparation eines Mikroschliffs und
- messmikroskopische Auswertung
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen, die ein situatives Fachgespräch und schriftlich zu bearbeitende Aufgabenstellungen beinhaltet, wobei die schriftlich zu bearbeitenden Aufgabenstellungen mit einem Drittel zu gewichten sind.Die Prüfungszeit beträgt acht Stunden; innerhalb dieser Zeit sind das situative Fachgespräch in insgesamt höchstens 20 Minuten und die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben in 90 Minuten durchzuführen.
Abschlussprüfung Teil 2
Schriftliche Abschlussprüfung
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Prüfanweisungen | 90 Minuten |
| Beanspruchungen technischer Systeme | 60 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Für den Prüfungsbereich Zerstörungsfreie Prüfprozesse bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Prüfaufträge zu klären, Informationen für die Auftragsabwicklung zu beschaffen, Auftragsdurchführung zu planen und abzustimmen,
- Prüfverfahren und Prüfmittel auszuwählen, anzuwenden und zu beurteilen, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln festzustellen,
- Prüfpläne, Prüfanweisungen und Prüfvorschriften anzuwenden,
- Prüfergebnisse zu kontrollieren und zu beurteilen,
- Freigabeentscheidungen zu treffen oder Korrekturmaßnahmen vorzuschlagen,
- einen zusammenfassenden Bericht zu erstellen
Prüfvariante 1
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren und darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt 18 Stunden und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten.
Prüfvariante 2
Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, erstellen, mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren und darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen. Die Prüfungszeit für die Erstellung des Prüfungsproduktes einschließlich Dokumentation beträgt zwölf Stunden und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten.
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfvariante aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
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Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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| Frühjahrsprüfung |
15. November
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| Sommerprüfung |
1. Februar
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| Herbstprüfung |
15. Mai
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| Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der drei Prüfungsbereiche Prüfanweisungen, Beanspruchungen technischer Systeme oder Wirtschafts- und Sozialkunde durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn einer der drei Prüfungsbereiche schlechter als „ausreichend“ bewertet worden ist und dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.
