Vermessungstechniker/-in
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
Fachrichtung Bergvermessung
- Durchführen von Lage- und Höhenvermessungen
- Erfassen und Beschaffen von Geodaten
- Verarbeiten, Verwalten und Visualisieren von Geodaten
- Beherrschen von Messinstrumenten und Anwenden vermessungstechnischer Methoden und Erhebungsverfahren
- Ausführen von Aufträgen unter Berücksichtigung der spezifischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- Anfertigen und Nachtragen der Bestandteile des bergmännischen Risswerks mit Hilfe von Konstruktionsprogrammen
- Erfassen und Darstellen von Lagerstätten und geologische Gegebenheiten
- Durchführen und Auswerten von bergbauspezifischen Messungen
- Anwenden von sicherheitsrelevanten Maßnahmen und Kommunikationsabläufen
- Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken sowie naturwissenschaftlichen und mathematischen Grundlagen der Geoinformationstechnologie
- teamorientiertes und qualitätssicherndes Arbeiten
Fachrichtung Vermessung
- Durchführen von Lage- und Höhenvermessungen,
- Erfassen und Beschaffen von Geodaten,
- Verarbeiten, Verwalten und Visualisieren von Geodaten,
- Beherrschen von Messinstrumenten und Anwenden vermessungstechnischer Methoden und Erhebungsverfahren,
- kundenorientiertes Ausführen von Aufträgen unter Berücksichtigung der spezifischen Rechts- und Verwaltungsvorschriften,
- Ausführen von Teilprozessen bei Liegenschaftsvermessungen und Qualifizieren von Erhebungsdaten für die Übernahme in das Liegenschaftskataster,
- Ausführen von geodätischen Berechnungen und Handhaben von Konstruktionsprogrammen,
- Planen und Ausführen von technischen Vermessungen,
- Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken sowie naturwissenschaftlichen und mathematischen Grundlagen der Geoinformationstechnologie,
- teamorientiertes und qualitätssicherndes Arbeiten,
- Anwenden von Verfahren der Bodenordnung, des Bodenmanagements und der Grundstückswertermittlung.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Vermessungstechniker und Vermessungstechnikerinnen in der Fachrichtung Bergvermessung arbeiten insbesondere in Bergbaubetrieben, bei Bergbehörden und in Ingenieurbüros.
Vermessungstechniker und Vermessungstechnikerinnen in der Fachrichtung Vermessung arbeiten insbesondere im öffentlichen Dienst, in Vermessungs- und Ingenieurbüros und Industriebetrieben.
Berufsschule
Städt. Berufsschule für Gartenbau,
Floristik und Vermessungstechnik München
Reinmarplatz 4-6, 80637 München
Tel.: 089 233829-50, Fax: 089 233829-51
Email: bs-gfv@muenchen.de
Floristik und Vermessungstechnik München
Reinmarplatz 4-6, 80637 München
Tel.: 089 233829-50, Fax: 089 233829-51
Email: bs-gfv@muenchen.de
Hinweise zur Prüfung
Für den Ausbildungsberuf der/des Vermessungstechniker/-in gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Für die Zwischenprüfung bestehen folgende Vorgaben: Der Prüfling soll nachweisen, dass er
Für die Zwischenprüfung bestehen folgende Vorgaben: Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- naturwissenschaftliche und mathematische Grundlagen der Geoinformationstechnologie anwenden,
- berufsbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Normen und Standards berücksichtigen,
- erhobene Daten übertragen, sichern, bereinigen, für die weitere Bearbeitung bereitstellen und
- Daten bearbeiten, qualifizieren, visualisieren sowie Ergebnisse dokumentieren kann;
Der Prüfling soll fallorientierte Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Abschlussprüfung
Fachrichtung Vermessung:
Schriftliche Abschlussprüfung
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Geodatenbearbeitung | 150 Minuten |
| Öffentliche Aufgaben und techn. Vermessungen | 90 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Für den Prüfungsbereich Vermessungstechnische Prozesse bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- die vermessungstechnische Methodik anwenden,
- vermessungstechnische Berechnungen durchführen,
- Geodaten visualisieren und
- Arbeitsprozesse und Ergebnisse dokumentieren und erläutern kann.
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit prozess- und produktbezogenen Unterlagen dokumentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird auf der Grundlage der prozess- und produktbezogenen Aufzeichnungen sowie des Ergebnisses des bearbeiteten betrieblichen Auftrags geführt; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich des geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt 20 Stunden und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten.
Fachrichtung Bergvermessung:
Schriftliche Abschlussprüfung
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Geodatenbearbeitung | 150 Minuten |
| Bergbauspezifische Prozesse | 90 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Für den Prüfungsbereich Vermessungstechnische Prozesse bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- die vermessungstechnische Methodik anwenden,
- vermessungstechnische Berechnungen durchführen,
- Geodaten visualisieren und
- Arbeitsprozesse und Ergebnisse dokumentieren und erläutern kann.
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen, mit prozess- und produktbezogenen Unterlagen dokumentieren und dazu ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; das Fachgespräch wird auf der Grundlage der prozess- und produktbezogenen Aufzeichnungen sowie des Ergebnisses des bearbeiteten betrieblichen Auftrags geführt; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich des geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen.
Die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt 20 Stunden und für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
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Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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| Frühjahrsprüfung |
15. November
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| Sommerprüfung |
1. Februar
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| Herbstprüfung |
15. Mai
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| Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Geodatenbearbeitung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.
