Verfahrensmechaniker/-in in der Steine- und Erdenindustrie
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Überwachen, Steuern und Regeln von Fertigungsanlagen
- Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Instandhalten von Betriebseinrichtungen
- Bedienen und Überwachen von Steinbruchaggregaten und Förderanlagen in Steinbrüchen
- Entnehmen von Materialproben bzw. Überwachen von automatischen Probenahmeeinrichtungen und Weiterleiten der Proben an das Materiallabor
- Überwachen und Steuern der Brennaggregate und Mahlanlagen für die Herstellung hydraulischer Bindemittel (Zement, Kalk, Dolomit, Gips)
- Auswerten von Messdaten und korrigierendes Eingreifen in den Produktionsprozess anhand von Messdaten und Analyseergebnissen
- Durchführen von betrieblichen Reinigungs- und Wartungsarbeiten auf Kontrollgängen
- Durchführen von Instandhaltungsmaßnahmen bei Bedarf bzw. Weitergeben von Fehlermeldungen an die Instandhaltung
- Bedienen von Abfüll- und Palettieranlagen für Sackware bzw. Wäge- und Beladeeinrichtungen für die Befüllung von Silofahrzeugen mit Loseware
- Überwachen der Feststoffverwiegung, der Zugabe von Wasser und den Mischvorgang zur Herstellung der Kalksandstein- oder Porenbetonmischungen
- Bedienen und Warten von Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Bewehrungen einschließlich des Auftrags von Korrosionsschutz
- Überwachen von Einfüll- sowie Abbinde- und Treibvorgängen
- Überwachen des Schneidvorgangs von Platten und Profilen
- Durchführen von Kontrolle und Kennzeichnung der geschnittenen Artikel
- Überwachen des Pressvorgangs für die Erzeugung von Kalksandsteinen bei der Formgebung von Kalksandsteinen
- Einrichten und Überwachen von Nachbearbeitungs- und Weiterbearbeitungsmaschinen und Verkleben und Teilmontieren des Porenbetons zu großformatigen Elementen
- bedarfsgemäßes Disponieren der Ausgangsstoffe Zement/Kalk, Sand, Kies sowie der Zusatzstoffe, Zusatzmittel und Wasser
- Überwachen der Beladung der Fahrmischer mit Frischbeton oder Frischmörtel und der Erstellung der Lieferscheine per EDV
- regelmäßiges Kontrollieren der Förder-, Wäge- und Mischeinrichtungen und Auswechseln von verschlissenen Anlagenteile
- Inbetriebnehmen von Recyclinganlagen für die Wiederaufbereitung von Restbeton und Restmörtel und Ausführen von Wartungsarbeiten
- Überwachen und Steuern der maschinellen Formgebung und Verdichtung von Frischbeton zu vorgefertigten Betonerzeugnissen
- Sichern der Qualität durch Beurteilung der Formlinge nach Augenschein und Prüfung auf Maßhaltigkeit und Festigkeit
Fachrichtungen
- Baustoffe
- Transportbeton
- Gipsplatten oder Faserzement
- Kalksandsteine oder Porenbeton
- vorgefertigte Betonerzeugnisse
- Asphalttechnik
Berufliche Tätigkeitsfelder
Ihren Arbeitsplatz haben Verfahrensmechaniker/innen in der Steine- und Erdenindustrie vor allem in Zement-, Kalk- oder Gipswerken und in Betonwerken. Darüber hinaus sind sie in Unternehmen des Beton- und Stahlbetonbaus tätig oder arbeiten in Wiederaufbereitungsanlagen von Restbeton.
Berufsschule
Staatliche Berufsschule Wiesau
Pestalozzistraße 2, 95676 Wiesau
Tel.: 09634 92030, Fax: 09634/8282
E-Mail: info@bsz-wiesau.de
Pestalozzistraße 2, 95676 Wiesau
Tel.: 09634 92030, Fax: 09634/8282
E-Mail: info@bsz-wiesau.de
Hinweise zur Prüfung
Für den Ausbildungsberuf der/des Verfahrensmechaniker/-in in der Steine- und Erdenindustrie gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in höchstens vier Stunden ein Prüfungsstück anfertigen und in insgesamt höchstens zwei Stunden zwei Arbeitsproben durchführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- als Prüfungsstück:
Anfertigen einer mechanischen Baugruppe durch manuelles und maschinelles Spanen, Kaltumformen und Fügen einschließlich Erstellen eines Arbeitsplanes sowie eines Prüfprotokolls; - als Arbeitsproben:
a) Herstellen einer mechanischen Verbindung,
b) Aufbau einer steuerungstechnischen Baugruppe und Funktionsprüfung.
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung,
- Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen,
- berufsbezogene Berechnungen,
- Vorkommen, Eigenschaften und Verwendung von Rohstoffen,
- Verfahren der Gewinnung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen,
- Maschinen und Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen,
- Grundlagen der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.
Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
| Prüfungsfach | Prüfungszeit |
| Technologie | 120 Minuten |
| Arbeitsplanung | 90 Minuten |
| Technische Mathematik | 90 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung unter Beachtung fachrichtungsspezifischer Besonderheiten in insgesamt höchstens sechs Stunden ein Prüfungsstück anfertigen und in insgesamt höchstens vier Stunden vier Arbeitsproben durchführen.
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
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Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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| Frühjahrsprüfung |
15. November
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| Sommerprüfung |
1. Februar
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| Herbstprüfung |
15. Mai
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| Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.
