Verfahrensmechaniker/-in Glastechnik (ab 01.08.2026)

Neuordnung

Der Ausbildungsberuf wurde novelliert, Ausbildungsverträge die zum 1. August 2026 beginnen, werden auf Basis und nach den Inhalten der neuen Verordnung abgeschlossen.
In den letzten Jahren haben sich die Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche verändert bzw. weiterentwickelt und insbesondere neue Technologien haben dazu geführt, dass der Beruf sich in Richtung Produktionsprozesse und Prozesssteuerung entwickelt hat. Dies bedeutet, dass in der beruflichen Praxis der Prozess der Steuerung der Glasherstellung, die Analyse von Störungen und Produktfehlern und die Einleitung entsprechender Gegenmaßnahmen im Mittelpunkt stehen. In der Produktion ist des Weiteren die Unterscheidung nach Flachglas und Hohlglas maßgeblich und daher eine Differenzierung des Berufs über diese Einsatzgebiete erforderlich.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Planen und Optimieren von Prozess- und Arbeitsabläufen
  • Anwenden betrieblicher und technischer Kommunikation
  • Anwenden, Überwachen und Sicherstellen von Verfahren der Glaserzeugung, -herstellung und - weiterverarbeitung
  • Transportieren und Lagern von Roh- und Hilfsstoffen sowie von Glaserzeugnissen
  • Bereitstellen von Betriebsmitteln
  • Warten und Pflegen von Betriebsmitteln in der laufenden Produktion
  • Anwenden von manuellen und maschinellen Verfahren zur Metallbearbeitung
  • Anwenden von elektrotechnischen Grundlagen sowie Erkennen elektrischer Gefahren und Einleiten von Maßnahmen
  • Montieren von Baugruppen und Komponenten einschließlich Funktionsprüfung
  • Überprüfen von Betriebsmitteln im Wartungszustand sowie Durchführen und Veranlassen von Instandhaltungsarbeiten
  • Anwenden von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Einrichten, Umrüsten und Prüfen von Betriebsmitteln sowie Herstellen der Betriebsbereitschaft und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen
  • Bedienen, Steuern und Regeln von Produktionsanlagen
  • Analysieren von Glasfehlern und Einleiten von Maßnahmen zur Fehlervermeidung
  • Anwenden von Qualitätsmanagement
  • Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit
  • Ergreifen von Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit, zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit

Berufliche Tätigkeitsfelder

Verfahrensmechaniker und Verfahrensmechanikerinnen Glastechnik arbeiten in industriellen Betrieben/Unternehmen und/oder Glashütten an halb- und vollautomatischen Maschinen und Anlagen, die sie programmieren und bedienen. Daneben benutzen sie Messgeräte zur Prozess- und Qualitätskontrolle.

Einsatzgebiete

  • Flachglas
  • Hohlglas

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Für den Ausbildungsberuf der/des Verfahrensmechaniker/-in Glastechnik gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.

Gestreckte Abschlussprüfung

Mit der Neuordnung des Berufes wurde die gestreckte Abschlussprüfung mit Aufteilung der Gesamtprüfung in eine Abschlussprüfung Teil 1 und eine Abschlussprüfung Teil 2 eingeführt. Die Ergebnisse der Abschlussprüfung Teil 1 gehen mit zusammen 30%, die Ergebnisse der Abschlussprüfung Teil 2 mit 70% in das Gesamtergebnis ein.

Prüfungstermine

Die Übersicht der Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Glasherstellung und -weiterverarbeitung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung Teil 2 ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.