Verfahrensmechaniker/-in für Glastechnik
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Sichern des Materialflusses durch Bereitstellen und Lagern von Betriebsmitteln, Hilfsstoffen und Produktionserzeugnissen;
- Überwachen, Steuern und Regeln von Produktionsprozessen und -anlagen der Glasschmelze und Formgebung selbstständig und im Team,
- Anwenden von Methoden der Fertigungskontrolle,
- Verarbeiten und Veredeln von Glas und Glasprodukten durch verschiedene Verfahren, z. B. durch Abtragen, Trennen, Fügen, Umformen, Beschichten und Ändern der Glaseigenschaften,
- Feststellen von Fehlern und Störungen im Produktionsablauf,
- Eingrenzen der Fehler und Ergreifen von Maßnahmen zu deren Beseitigung selbstständig und im Team,
- Außerbetriebsetzen von Maschinen und Anlagen der Glasindustrie (insbesondere bei Produktionswechseln) selbstständig und im Team insbesondere bei Produktionswechseln, Umrüsten und Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen,
- Durchführen von Instandhaltungsarbeiten an Maschinen und Anlagen,
- Handhaben von Produktionsprotokollen und Produktionsablaufplänen,
- Dokumentieren der Betriebsdaten zur Produktions- und Prozesssteuerung im Rahmen der Technischen Kommunikation,
- Anwenden von Methoden des Qualitätsmanagements,
- Sichern der Zusammenarbeit im gesamten Prozessablauf durch kontinuierliche Kommunikation und Kooperation zwischen den Arbeitsbereichen,
- Berücksichtigung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Verfahrensmechaniker/innen Glastechnik in der Glasindustrie z.B. bei Hohlglas-, Flachglas- oder Glasfaserherstellern.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Für den Ausbildungsberuf der/des Verfahrensmechaniker/-in für Glastechnik gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.
Zwischenprüfung
Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, lösen. Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz und qualitätssichernde Maßnahmen einbezogen werden. Für die Aufgaben kommen unter Beachtung berufsbezogener Berechnungen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
- betriebliche und technische Kommunikation,
- Arbeitsvorbereitung,
- Zusammensetzung, Eigenschaften und Herstellung von Glas,
- Metallbearbeitung und Fügetechniken,
- Mess- und Steuerungstechnik,
- Elektrotechnik
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sechs Stunden drei praktische Aufgaben aus den Bereichen Elektrotechnik, Metallbearbeitung, Glasherstellung und -weiterverarbeitung sowie Mess- und Steuerungstechnik durchführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsabläufe selbständig planen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz sowie qualitätssichernde Maßnahmen ergreifen kann.
Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung
| Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
| Glasherstellung und -weiterverarbeitung | 180 Minuten |
| Technische Kommunikatio | 120 Minuten |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden vier praktische Aufgaben durchführen.
Für die Aufgaben 1 bis 3 kommen insbesondere in Betracht:
- Umrüsten, Einrichten und in Betrieb nehmen einer Anlage zur Be- und Verarbeitung von Glas,
- Durchführen einer Arbeit aus dem Bereich Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und
- Durchführen einer Arbeit zur Sicherung der Produktqualität.
Für die praktische Aufgabe 4 kommt insbesondere in Betracht:
Durchführen einer Arbeit aus einem der Bereiche Glasveredlung und -weiterverarbeitung, Elektrotechnik, Metallbearbeitung oder Automatisierungstechnik. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsabläufe selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz ergreifen sowie die relevanten fachlichen Hintergründe seiner Arbeit und seine Vorgehensweise aufzeigen kann.
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
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Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
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| Frühjahrsprüfung |
15. November
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| Sommerprüfung |
1. Februar
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| Herbstprüfung |
15. Mai
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| Winterprüfung |
1. September
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Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Glasherstellung und -weiterverarbeitung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Bescheid und Zeugnis
Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.
