Textillaborant/-in

Ausbildungsdauer

3 ½ Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Durchführen von Eingangsprüfungen an Produkten und Materialien
  • Prüfen von Eigenschaften von textilen Produkten insbesondere hinsichtlich Weiterverwendungsmöglichkeit und Einsatzgebiet
  • Prüfen von textilen Produkten, Farbmitteln, Chemikalien und Textilhilfsmitteln sowie Untersuchungen an Wasser und Abwasser
  • Erarbeiten von Rezepturen
  • Analysieren der Zusammensetzung und der Wirkung von chemischen Produkten
  • Prüfen und Verbessern von Produkten und Verfahren
  • Mitwirken bei der Entwicklung und Erprobung neuer Produkte
  • Auswerten und Interpretieren von Ergebnissen
  • Erstellen von Prüfberichten und Zertifikaten
  • Überwachen von Fertigungsabläufen
  • Bearbeiten von Reklamationen
  • Pflegen und Kontrollieren von Prüfgeräten und Laboreinrichtungen
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Anwenden von Arbeits- und Prüfverfahren unter Beachtung entsprechender Normen
  • Beachten der Grundsätze des Umweltschutzes, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Berufliche Tätigkeitsfelder

Textillaboranten und Textillaborantinnen arbeiten vorwiegend in Betriebslaboratorien der Textilwirtschaft, aber auch in anwendungstechnischen Abteilungen der Bekleidungs-, Chemiefaser- und Chemieindustrie. Darüber hinaus werden sie in Forschungsinstituten und Materialprüfungsämter eingesetzt. Durch den verstärkten Einsatz technischer Textilien eröffnen sich Tätigkeitsfelder für Textillaboranten/-in auch in Unternehmen der Fahrzeug-, Luft- und Raumfahrtindustrie.

Berufsschule

Staatliche Berufsschule für Textilberufe Münchberg
Schützenstraße 30 , 95213 Münchberg
Tel.: 09251 9907-0 - Fax: 09251 9907-40
E-Mail: mail@textilschule.de

Hinweise zur Prüfung

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll zeigen, dass er
  1. Arbeitsabläufe strukturieren sowie Werk- und Hilfsstoffe, Arbeitsmittel und -geräte handhaben, technische Unterlagen sowie Informations- und Kommunikationssysteme nutzen,
  2. Messmittel justieren, verifizieren und kalibrieren, Arbeitsgeräte und Laboreinrichtungen instand halten,
  3. Analysieren und Mikroskopieren von Materialien, mechanisch-technologische Eigenschaften und thermisches Verhalten ermitteln sowie Konstruktionsmerkmale an Faserstoffen und textilen Längen- und Flächengebilden bestimmen,
  4. Arbeitsstoffe ansetzen, handhaben und nachweisen,
  5. Proben vorbereiten, Prüfmittel und Prüfverfahren festlegen,
  6. Prüfparameter einstellen, Prüfungen durchführen sowie Prüfverfahren und Prozessabläufe überwachen und Arbeitsergebnisse auswerten und dokumentieren, Sicherheitsregeln, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen einhalten kann.
Diese Anforderungen sollen an einer Materialprüfung einschließlich einer qualitativen Analyse, Herstellen der dazu notwendigen Lösungen und Bestimmen der Konstruktionsmerkmale nachgewiesen werden.
Die Prüfung besteht aus der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. Die Prüfung soll in insgesamt höchstens sieben Stunden durchgeführt werden, wobei die Gesprächsphasen insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen. Die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 120 Minuten haben.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungsdauer
Prüftechnologie 90 Minuten
Textilchemie und Textilphysik 150 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
  1. in höchstens 14 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen. Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der Dokumentation des durchgeführten betrieblichen Auftrags geführt, mit dem Ziel, die prozessrelevanten Kompetenzen in Bezug zur Auftragsdurchführung zu bewerten. Unter Berücksichtigung der praxisbezogenen Unterlagen sollen durch das Fachgespräch die prozessrelevanten Qualifikationen in Bezug zur Auftragsdurchführung bewertet werden. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen,
    oder
  2. in höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein begleitendes Fachgespräch von insgesamt höchstens 20 Minuten führen.
Durch Beobachtungen der Durchführung der praktischen Aufgabe, die aufgabenspezifischen Unterlagen und das Fachgespräch sollen die prozessrelevanten Qualifikationen in Bezug zu der Durchführung der praktischen Aufgabe bewertet werden.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  1. im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag und
  2. im Gesamtergebnis der Prüfungsbereiche Prüftechnologie, Textilchemie und Textilphysik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Dabei haben die Prüfungsbereiche Prüftechnologie sowie Textilchemie und Textilphysik jeweils das doppelte Gewicht gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde. In zwei der Prüfungsbereiche nach Nummer 2 müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem dritten Prüfungsbereich nach Nummer 2 dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die Prüfungsbereiche Prüftechnologie, Textilchemie und Textilphysik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde sind auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.