Straßenwärter/-in

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Planen der Arbeitsabläufe
  • Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse und Anwenden von qualitätssichernden Maßnahmen sowie Maßnahmen des betriebswirtschaftlichen Handelns
  • Einrichten, Sichern und Räumen der Arbeitsstellen
  • Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen
  • Durchführen von Messungen
  • Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen
  • Führen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Führerscheinklasse CE im öffentlichen Straßenverkehr
  • Absichern von Unfallstellen durch Aufbauen der notwendigen Verkehrszeichen und Absperreinrichtungen
  • Einleiten von Maßnahmen der ersten Hilfe
  • Erstatten von Meldungen zu Unfällen und Räumen der Unfallstellen
  • Wählen, Prüfen und Lagern von Baumaterialien
  • Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen und Durchführen von Bau- und Bauinstandhaltungsmaßnahmen im Mauer- und Stahlbetonbau an Bauwerken
  • Durchführen von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen im Tiefbau an Straßen und Straßennebenanlagen und Abstimmen der Maßnahmen mit anderen
  • Anlegen und Pflegen von Grünflächen
  • Pflanzen und Pflegen von Gehölzen
  • Kontrollieren und Fällen von Bäumen
  • Durchführen von Maßnahmen des Winterdienstes
  • Auswählen und Aufbringen das Streugutes unter Verwendung von Fahrzeugen der Führerscheinklasse CE
  • Durchführen von Aufgaben der Streckenwartung
  • Anbringen und Instandhalten von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Veranlassen von Maßnahmen an Verkehrssicherungs- und Telematik Systemen
  • Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationstechniken

Berufliche Tätigkeitsfelder

Straßenwärter/innen sind in erster Linie im Öffentlichen Dienst bei den Straßenbauverwaltungen beschäftigt. Sie arbeiten bei den für Straßenunterhaltung zuständigen Abteilungen der Städte, Gemeinden, Kreise sowie in den Straßen- und Autobahnmeistereien der einzelnen Bundesländer und in privaten Betrieben der gewerblichen Wirtschaft.

Berufsschule

Städtisches gewerbliches Berufsbildungszentrum II Würzburg
Josef – Greising - Schule
Tiefe Gasse 6, 97084 Würzburg
Tel.: 0931 6401-50, Fax: 0931 640151-10
E-Mail: bbz2@wuerzburg.de

Hinweise zur Prüfung

Für den Ausbildungsberuf der/des Straßenwärter/-in gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden an eine andere IHK überstellt.

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens fünf Stunden zwei praktische Aufgaben bearbeiten und während dieser Zeit in höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen. Durch die Ausführung der Aufgaben sowie das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsschritte planen und hierbei Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zum Umweltschutz, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zur Wirtschaftlichkeit berücksichtigen kann.
Für die praktischen Aufgaben sowie das Fachgespräch kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
  1. Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen einschließlich Anbringen von Verkehrszeichen,
  2. Verlegen von Pflaster in höhengerechter Lage,
  3. Herstellen eines Bauwerkteils.
Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 150 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten lösen:
  1. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Umweltschutz,
  2. Arbeitsvorbereitende Maßnahmen,
  3. Bautechnische Grundlagen und
  4. Verkehrs- und Wegerecht.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Straßeninstandhaltung 150 Minuten
Sicherheit und Straßenbetrieb 150 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden drei praktische Aufgaben bearbeiten und während dieser Zeit in höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen. Für die praktischen Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:
  1. Durchführen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten an Straßen oder Bauwerken,
  2. Durchführen von Maßnahmen der Grünpflege,
  3. Warten und Instandhalten der Straßenausstattung,
  4. Durchführen von Maßnahmen des Winterdienstes.
Bei mindestens einer der praktischen Aufgaben ist das verkehrssichere Führen eines Fahrzeuges der Klasse CE auf öffentlichen Straßen nachzuweisen. Durch die Ausführung der Aufgaben sowie das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben kunden- und zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher Vorgaben selbstständig planen und umsetzen, qualitätssichernde Maßnahmen durchführen, Arbeitsstellen einrichten und sichern, mit Baumaterialien umgehen, technische Unterlagen anfertigen und anwenden, Messungen durchführen, Werk- und Hilfsstoffe bearbeiten sowie Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen handhaben und warten kann.

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK-Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei der Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einer der praktischen Aufgaben oder in einem der fachbezogenen Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in den einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.